Ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags zu bezahlen?

4 Antworten

Als Student sollte man eigentlich die Fähigkeit haben, Verträge zu lesen und zu verstehen. Da Du Deinem Arbeitgeber nachgewiesen hast, dass Du noch Student bist und er Dich als studentische Kraft eingestellt hat entfällt für ihn die Pflicht, Dich bei einer Krankenkasse zu versichern und dafür Beiträge abzuführen.

Zudem sollte man als Student ebenfalls wissen, dass die Arbeitgeber schon mehrere Jahre weniger als die Hälfte zu den Krankenkassenbeiträgen zuzahlen.

Das Studentenwerk hat Dir mit Sicherheit gesagt, dass man als Student im Semester nicht mehr als 20 Stunden pro Woche Arbeiten, um den Studentenstatus nicht zu gefährden.

Es war vom Arbeitgeber, der von Dir den Nachweis bekommen hast, dass Du Student bist (Immatrikulationsbescheinigung) udn den Nachweis der Studenten KV, Dich als Werkstudent zu führen und somit nur den Rentenversicherungsbeitrag abzuziehen und keine Beiträge für die Kranken-, Pflege- udn Arbeitslosenversicherung abzuziehen und abzuführen.

Der Arbeitgeber konnte nicht wissen, dass Du noch zusätzlich arbeitest und somit den Studentenstatus verloren hast.

Du hast einfach geschlafen, tut mir leid, aber diese Informationen sind frei zugänglich und werden wieder und wieder verbreitet.

Hallo, wenn Sie beim Arbeitgeber als Werkstudent beschäftigt sind, muss er das nicht, weil er davon ausgehen kann, dass Sie als Student versichert sind.

Die studentische Pflichtversicherung hat mit Vollendung des 30.Lebensjahres geendet und Sie hätten unabhängig von den Jobs den freiwilligen Mindestbeitrag zahlen müssen von ca. 170 EUR.  Dazu hat es sicher auch Korrespondenz von der Kasse gegeben. Als freiwillig Versicherter werden Sie aber entsprechend Ihrem Einkommen eingestuft und daher wird die Kasse aufgrund der Einkünfte Nachzahlungen verlangen. Die Kasse macht alles richtig.

Und der Arbeitgeber auch, weil er ja nicht weiß, dass Sie kaum noch studiert haben.

Möglicherweise ist der Arbeitgeber auch nicht mehr an Ihnen interessiert, wenn er Sozialversicherung bezahlen muss.

Viel Glück

Barmer

Hallo,

der Arbeitgeber beteiligt sich nur Arbeitnehmern, die bei der Krankenkasse als Beschäftigte geführt werden, mit 7,3% (=50% der Beiträge ohne Zusatzbeitrag) an den Krankenversicherungsbeiträgen.

An den Beiträgen für die freiwillige Krankenversicherung bei Minijobbern und Werkstudenten beteiligt sich der Arbeitgeber nicht. Wenn er es freiwillig täte, wären von diesem Zuschuss auch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.

Vor dem 30. Geburtstag hat die Krankenkasse vermutlich auf die Umstellung von der studentischen auf die freiwillige Krankenversicherung hingewiesen und nach den monatlichen Bruttoeinnbahmen gefragt. Wenn die Einnahmeangaben nicht vollständig waren, kommt es aus diesem Grund zu einer Nachzahlung.

Gruß

RHW