Zwei Minijobs und Übungsleiterpauschale: Schreinerei und Jugendhilfeeinrichtung + Übungsleiterpauschale. Ist das möglich?

4 Antworten

Du kannst in der Jugendhilfeeinrichtung auch 500,- Euro bekommen.

Entscheidend ist nur, dass Deine beiden 450,- Euro Jobs genau diese Grenze nicht überschreiten, denn dann würden die gemeinsam zu einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung.

Auf Honorarbasis kannst Du soviel dazu verdienen, wie Du möchtest. Es gibt in Deutschland (noch) kein Gesetz, was Gehälter, oder Honorare begrenzt (mal sehen, ob da nach der Bundestagswahl so bleibt).

RobertT 
Fragesteller
 28.02.2017, 18:21

Soweit ich mich informiert habe, darf die Grenze von 2400€ jährlich für die Übungsleiterpauschale nicht überschritten werden. Das heißt, dass ich in der Schreinerei 200€ monatlich und in der Jugendhilfeeinrichtung 250€ monatlich verdienen könnte und zuzüglich ebenfalls in der Jugendhilfeeinrichtung jährlich 2400€ Übungsleiterpauschale bekommen darf, ohne Lohnsteuer etc. abgeben zu müssen. Habe ich das richtig verstanden?

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wfwbinder  28.02.2017, 19:34
@RobertT

Natürlich kann die Übungsleiterpauschale von 2.400,- überschritten werden udn wird es auch bei mindestens 50 % der Fälle. Nur die 2.400,- sind gem. § 3 Nr. 26 EStG steuerfrei. Der übersteigende Betrag wäre steuerpflichtig. Aber da der Grundfreibetrag ist 8.820,- Euro. Somit müsste man als Übungsleiter schon 11.220,- Euro bekommen, um Steuern zahlen zu müssen. Und selbst wenn man mehr bekäme wäre der Eingangssteuersatz 14 %, also 14 Euro von 100,- Euro Mehreinkommen.

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RobertT 
Fragesteller
 28.02.2017, 20:03

Vielen Dank für Ihre Hilfe 

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Hallo,

wenn alle Kriterien für eine steuerfreie Zahlung der Übungsleiterpauschale erfüllt sind (z.B. auch Art des Arbeitgebers), ist die Zahlung bis 2400 Euro pro Kalenderjahr kein Entgelt. Es bleibt dann bei zwei Minijobs für zusammen 450 Euro monatlich.

Die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist dann weiter möglich, wenn neben der Übungsleiterpauschale und den zusammen 450 Euro für die beiden Minijobs keine weiteren Einkünfte (z.B. Zinsen, Mieteinnahmen, Rente ...) vorliegen . § 10 SGB V

Gruß

RHW


Soweit ich mich informiert habe, darf die Grenze von 2400€ jährlich fürdie Übungsleiterpauschale nicht überschritten werden. Das heißt, dass ich in der Schreinerei 200€ monatlich und in der Jugendhilfeeinrichtung 250€ monatlich verdienen könnte und zuzüglich ebenfalls in der Jugendhilfeeinrichtung jährlich 2400€ Übungsleiterpauschale bekommen darf, ohne Lohnsteuer etc. abgeben zu müssen.