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Verlustvortrag bei Masterstudium nicht anerkannt. Konsekutiver Master = Teil der Erstausbildung?

Hallo liebe Community,

ich habe im vergangenen Jahr, nach Ende meines Studiums (Lehramt Bachelor und Master), einen Verlustvortrag für die Jahre 2012 - 2018 eingereicht. In den entsprechenden Steuerbescheiden heißt es hierzu: "Dass Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium nicht als Werbungskosten abgesetzt werden können, verstößt nicht gegen das Grundgesetz, wie das Karlsruher Gericht mitteilte (Beschluss vom 19.11.2019 Az. 2 BvL 22/14 bis 2 BvL 27/14).

Soweit so klar! In den Bescheiden wurde darüber hinaus aber noch erwähnt, dass ich der Aufforderung, Unterlagen einzureichen und Fragen zu beantworten, nicht nachgekommen sei. Also erhob ich Einspruch gegen die Einkommenssteuerbescheide (Ende 2015 - Anfang 2018), um wenigstens das Masterstudium steuerlich geltend machen zu können. Außerdem bezog ich Stellung zu den folgenden Anfragen:

  • Nachweise für die Aufnahme des Bachelor-/Masterstudiums (z.B. Immatrikulationsbescheinigung)
  • Nachweise der jeweiligen Studiengebühren 2012 - 2018
  • Glaubhaftmachung der Anzahl der Tage, an denen die Universität im jeweiligen Jahr aufgesucht wurde, anhand geeigneter Nachweise (z.B. Stundenpläne)
  • Nachweise für die im jeweiligen Jahr geltend gemachten Telefonkosten (z.B. Verträge)

Hierauf folgte ein Schreiben, dass klarstellte, das gemäß § 9 (1) S. 1 EStG Werbungskosten Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Einhaltung der Einnahmen seien. Dies gelte gemäß § 9 (6) EStG bei Aufwendungen für das Erststudium nur dann, wenn im Vorfeld bereits ein Erststudium oder eine Erstausbildung stattgefunden habe. Außerdem sei das konsekutive Masterstudium laut Urteil des BFH vom 03.09.2015 - VI R 9/15 Teil der Erstausbildung.

Wie ist eure Meinung hierzu? Ist mein Masterstudium tatsächlich als Teil des Erststudiums zu verstehen und demnach nicht als Werbungskosten, sondern lediglich als Sonderausgaben abziehbar?

Ich wäre über jeden Tipp/ für jede Hilfe dankbar! Das entsprechende Schreiben vom Finanzamt kann nachfolgend eingesehen werden.

Seite 1: https://www.bildhost.com/images/2020/05/12/Schreiben_FA_Seite1.jpg

Seite 2: https://www.bildhost.com/images/2020/05/12/Schreiben_FA_Seite2.jpg

Beste Grüße
kewaba_1990

Studium, Finanzamt, Steuererklärung, Verlustvortrag

Wie würdet ihr dieses Arbeitszeugnis bewerten?

Hallo! Meine Managerin meinte ich hätte eine 2 verdient. Es gab lediglich nur zwei Punkte bei mir zu bemängeln ( Fachkenntnis und angebliche Zurückhaltung, diesen Kritikpunkt hat die Managerin selber nicht verstanden, weil ich auf sie nicht zurückhaltend gewirkt habe, aber anscheinend empfand es der andere Manager so). Ich finde die Bewertung schlecht. Also für mich klingt es nicht nach einer 2. Seid ihr meiner Meinung? Was würdet ihr sagen?

Er hast sich aufgrund seiner guten Auffassungsgabe und seines Einsatzes in kurzer Zeit gute praktische Kenntnisse angeeignet. Er identifiziert sich stets gut mit seinen Aufgaben und zeichnete sich durch eine hohe Lern- und Arbeitsmotivation aus. Er war ein zuverlässig und selbstständig arbeitender Praktikant,der die ihm übertragenen Aufgaben planvoll und systematisch bearbeitete. Er verfügt über ein gutes analytisches Denkvermögen. Auch bei schwierigen Aufgaben stellt er seine Leistungsfähigkeit jederzeit unter Beweis.

Bei seiner Arbeit erzielte qualitativer und quantitativer Hinsicht immer gute Ergebnisse.

Seine Leistungen haben in jeder Hinsicht und in bester Weise unseren Erwartungen entsprochen.

Ihm ist es innerhalb kurzer Zeit gelungen, sich in das jeweilige Team zu integrieren. Sein persönliches Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Mandanten war stets einwandfrei.

Er verlässt uns nach der vorangehend genannten Praktikumszeit. Wir danken ihm für seine Unterstützung und die stets gute Zusammenarbeit. Wir wünschen ihm auf seinem weiteren Berufs und Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg. Zudem würden wir es begrüßen, wenn er sich für einen Berufseinstieg bei uns bewirbt.

Studium, Arbeitszeugnis, Praktikum

Täuschungsversuch an der Uni?

Hallo,

ich habe das Problem, dass mir Betrug vorgeworfen wird. Ich habe eine Klausur geschrieben. In der Klausur habe ich alles auf Konzept geschrieben, was ich weiß (ohne die Klausur vorher angeschaut zu haben). Also auch Sachen die nicht gefragt wurden, die ich später nicht gebraucht habe.

Jetzt sagt der Professor, dass ich das Konzeptpapier mitgebracht habe.

Seine Argumentation ist, dass das Konzeptpapier, das er ausgegeben hat nur kariert gewesen sein soll und das, welches ich beschrieben habe blanko ist. Er habe alle Blätter genau abgezählt und das Blanko sei Zuviel.

Ich bestehe weiter darauf, dass ich nicht beschissen habe und das Papier vermutlich dazwischen gerutscht ist. Alle Konzeptpapiere (das beschriebene und das andere) sind mit Uni Siegel. Zudem ist mir bei der Abgabe da abgeschriebene Papier rausgerutscht und ich hätte es fast vergessen abzugeben und er meinte dann beim Telefonat später das hätte ich mit Absicht gemacht, weil ich es nich abgeben wollte sondern wieder mitnehmen. Seine Theorie: ich habe das Konzept bei einer anderen Klausur mitgenommen und daheim beschrieben und dann mitgebracht. Es geht jetzt vor den Prüfungsausschuss. Während der Klausur wurde mir nicht vorgeworfen gespickt zu haben. Er reif mich erst nach der Klausur an. Es wurde erst nach der Klausur „festgestellt“.
meine Frage: was passiert jetzt bzw. Was droht mir? Habe öfters gelesen, dass ich beweisen muss nicht gespickt zu haben, aber wie? Und kann ich exmatrikuliert werden?
vielen Dank

Studium, Recht

Familienkasse verlangt Nachweise obwohl Ü25?

Ich bin noch bis März 2023 als Student an der Hochschule immatrikuliert.
Im September 2022 bin ich 25 geworden und ab da endete natürlich automatisch die Kindergeldzahlung der Familienkasse an meine Mutter.

Heute (14.02.2023) hat meine Mutter hat einen Brief von der Familienkasse bekommen, indem Nachweise zur Beendigung des Studiums gefordert werden, da sonst "nicht abschließend über den Kindergeldanspruch entschieden werden kann."

1) Warum werden jetzt noch Nachweise gefordert, obwohl ich schon seit Monaten kein Kindergeld mehr bekomme?

Ich kann mir vorstellen, dass die Familienkasse sehen möchte, ob ich nicht schon vor meinem 25. Geburtstag das Studium beendet habe.
Das wäre aber komisch, da sie ja damals eine Immatrikulationsbescheinigung von mir für diesen Zeitraum verlangt und auch bekommen haben.

2) Es wird außerdem gefordert, dass der Nachweis nach Beendigung des Studiums ausgestellt wurde und es wird eine Frist bis zum 10.03.2023 gegeben.

Das ist problematisch, da ich das Studium abbreche und daher logischerweise schon jetzt VOR dem Ende des Studiums (mit dem Antrag der Exmatrikulation) schon die Bescheinigung bekommen habe und nicht erst danach bekommen werde.

Einen Nachweis, der nach dem Ende des Studiums ausgestellt wurde, kann ich also gar nicht bringen, sondern nur meine Exmatrikulationsbescheinigung, die ich jetzt schon habe und aus der hervorgeht, dass das Studium am 31.03.2023 endet.

Was sollte man in diesem Fall machen? (Es wird auf dem Brief mit Rückforderung der Zahlungen gedroht, daher möchte ich nichts falsches machen)

Studium, Kindergeld, Kindergeldanspruch, Familienkasse, Kindergeldkasse, Kindergeldrückzahlung

2 Werkstudentenjobs gleichzeitig versicherungszechnisch?

Hallo zusammen,

ich hatte gestern ein Vorstellungsgespräch in einer Firma für eine Stelle als Werkstudenten. Bei dieser Stelle würde ich während dem Semester 20h/Woche und in den Semesterferien 40h/Woche rein rechtlich gesehen maximal arbeiten dürfen. Vergütung hier wären 10€ pro Stunde. Ich muss allerdings nicht soviel arbeiten sondern könnte theoretisch auch mal nur 3 Stunden pro Woche arbeiten.

Gleichzeitig würde ich aber gerne eine Stelle an einem Lehrstuhl als Tutor übernehmen. Diese Stelle beträgt 7h/Woche und wird vermutlich um die 12€ pro Stunde bezahlt werden. Egal wie viel ich tatsächlich arbeite, mir werden 7 Stunden bezahlt. Sprich ich bekommen im Monat etwa 336€.

Nun weiß ich nicht genau wie ich dass versichern muss und ob das alles überhaupt sinnvoll ist. Auf der Seite http://www.minijob-zentrale.de/ habe ich gelesen, dass mehrere 450-Euro-Minijobs ohne versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung grundsätzlich zusammen gerechnet werden. Wenn nun allerdings ein Job als versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung gilt, dann ist der erste Minijob erstmal versicherungsfrei.

Nun stellt sich für mich ersteinmal die Frage, als was die beiden Beschäftigungen denn gelten: Bei dem Job in der Firma könnte ich ja bei voller Auslastung während dem Semester 80h/Monat 800€, während der Semesterferien sogar 1600 € verdienen. Gilt dies schon als versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung? Auf Wikipediahabe ich jedoch verstanden, dass die Jobbezeichnung "Werkstudent" besonders behandelt wird. Gilt dies nun als versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung oder nicht. Es kann ja durchaus sein dass ich in einem Monat nur 200 € verdiene und dann würde ich ja nichts zahlen als Versicherung. Die Einnahmen bei dem Job sind halt sehr inkonstant.

Den Job als Tutor (336 € / Monat) könnte ich dann doch als Minijob gelten lassen oder ?

Allgemein würde ich dann nun wissen, inwieweit ich die verschiedenen Arbeitgeber informieren müsste, denn beim Vorstellungsgespräch gestern wurde ich gefragt, ob ich noch irgendetwas wichtiges zu erwähnen wüsste und dabei hatte ich den Tutorjob vergessen zu erwähnen.

Vielen Dank schonmal für eine Antwort. Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.

Studium, Minijob, Sozialversicherung, Versicherung, Werkstudent, Sozialversicherungsrecht

KFW Zinsaufschub beantragen?

Hallo Guten Tag,

Ich müsste ja leider mein Studium beenden.

Und habe jetzt zu einem anderem Studium gewechselt (Nur KF).

So damit endet auch der KFW Kredit für mich .

Ich habe den KFW Kredit für 6 Semester gehabt 24050€. Da ich ihn damals auf Rat hin nur zur Absicherung genommen habe, habe ich das Geld zum größten Teil unberührt auf dem Konto. Desweiteren habe ich das so geregelt gehabt das die Zinsen immer abgezogen wurden.

Bis auf während Corona das war aber nicht meine Entscheidung ,das haben die entschieden, ich konnte nichts dagegen machen.

So ich habe ca.23000 € von dem Geld noch übrig. Jetzt weiß ich aber nicht was passiert, Bafög wird wahrscheinlich noch 1-2 Monate dauern.Dann bekomme ich für Oktober oder November - bis ... Eine Rückzahlung Plus das seit Mai die S KV selbst bezahle davon bekomme ich auch ne Rückzahlung.

Also müsste ich auf jeden Fall über 24000€ liegen.

Ich weiß aber nicht was passiert Bafög braucht bestimmt noch was . Plus ich werde Bafög nur noch für 1-2 Jahre bekommen (aber vorraussichtlich noch 3 Jahre studieren wenn ich es nicht schaffe mein Studium auf zwei Jahre zu verkürzen.

Mir wurde gesagt das der Leistungsnachweis nur im Ergänzungsfach geprüft wird und das KF irgendwann später,ich weiß aber nicht wie das Bafögamt das meint weil ich kann im Ergänzungsfach höchstes 54 Cps kriegen. Mein Ergänzungsfach werde ich in den nächsten zwei Semestern wenn nichts schief geht beendet haben.

So jetzt wurde mir bei der KFW gesagt das die Karenzphase 23 Monate dauert .Und ich einen Zinsaufschub beantragen soll,sodass ich die Zinsen jetzt nicht monatlich bezahlen muss,sondern auch erst frühestens in 23 Monaten.

Wie viele Zinsen muss ich denn ungefähr im Monat zahlen wenn ich den Zinsaufschub nicht mache ? Sind das mehr als 100€?

Ich habe im KFW Portal leider nichts dazu gefunden und der von der Hotline könnte auch nur schätzen ,kennt sich damit vielleicht jemand aus?

Ich habe wenn ich Bafög bekomme abzüglich aller monatlicher Kosten (Miete,KV,WLAN,Essen ,Trinken,Strom , Semesterbeitrag) monatlich 100-150€ übrig für Kleidung oder was mit Freunden machen und KFW.

Jetzt habe ich aber vor ein paar Wochen erfahren das Strom sich erhöhen soll ich weiß aber noch nicht wie viel.Und von Gas habe ich noch nichts gehört . Ich denke Mal da wird aber auch bald was kommen.

Wäre es in Anbetracht dessen und das ich nicht weiß ob ich 1 oder 2 Jahre noch Bafög bekomme .Besser wirklich diesen Zinsaufschub zu machen?

Vorallendingen weil mir gesagt wurde dass man die Zinsen sich steuerlich zurück holen kann,sodass mein Betrag nicht über die 24050€ drüber geht. Und ich mir dementsprechend keine Sorgen machen bräuchte wenn ich den Zinsaufschub beantrage. Stimmt das wirklich so?

Dann wäre der Zinsaufschub ja sicherer .

Und ja ich weiß das es am besten wäre mir einen Job zu suchen. Das habe ich auch versucht (und würde es auch gerne um Berufspraxis zu bekommen)das Problem ist leider ich habe täglich Uni ,da die Veranstaltungen echt mies gelegt sind.

Studium

Fachrichtungswechsel und Kindergeld/Bafög (Studium)?

Hallo zusammen, zu aller erst möchte ich erwähnen, dass ich mehrere Fragen stellen werde, und sie deshalb einfach nummeriere. Falls ihr zu einer die Antwort habt, würde ich mich sehr über einen Kommentar freuen.

  1. Ich bin momentan Student im Erstsemester (im 1. Monat) und habe nun für mich selbst beschlossen, dass der Studiengang nicht meinen Erwartungen entspricht, und ich nun einen Fachrichtungswechsel möchte. Da mein "neuer" Studiengang aber erst im nächsten Wintersemester beginnen kann, hätte ich gezwungenermaßen eine Pause von einem Jahr, da ich auch plane meinen momentanen Studiengang frühstmöglich abzubrechen. Nun frage ich mich, welche Mitteilungspflicht ich gegenüber der Familienkasse habe, und ob es für den Erhalt des Kindergelds genügt, dass ich nochmals anstrebe studieren zu gehen. Dazu kommt, dass ich plane in der Zwischenzeit einem "Überbrückungsjob" nachzugehen.
  2. Ich erhalte wegen meines Studiums Bafög, da ich wie oben erwähnt die Fachrichtung wechseln möchte, wundere ich mich über die Prozeduren, die hier ablaufen müssen. Ich habe bereits gelesen, dass es bis zum 3. Semester möglich ist relativ 'problemlos' seinen Studiengang mit Bafög zu wechseln, aber gilt das nun auch wenn man seinen ehemaligen Studiengang abbricht und sich dann zu einem späteren Zeitpunkt für einen neuen bewirbt, oder zählt das dann auch tatsächlich als Studienabbruch und man muss sein Bafög komplett beenden?

Ich nehme für die 2. Frage an, dass ich selbstverständlich während des Zeitraums wo ich nicht studiere auch keine Förderung bekommen würde, jedoch weiß ich nicht ob man sein Bafög einfach beenden kann, und später neu beantragen kann.

Ich bedanke mich für alle Antworten und wünsche noch einen schönen Tag.

Studium, BAföG, Kindergeld, Kindergeldanspruch, studieren, Universität, Familienkasse