Ansatz von Verpflegungsmehraufwand als Student möglich?

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Hallo,

Verpflegungsmehraufwendungen (§ 9 Abs. 4a EStG) sind teil der Reisekosten, also wenn man außerhalb der Wohnung bzw. ersten Tätigkeitsstätte arbeitet/sich fortbildet.

Eine Universität/Hochschule gilt grds. als erste Tätigkeitsstätte (Abs. 4 S.8). Anderes kann z.B. bei dualen Studiengängen gegeben sein. Hier sind die Studenten oft beim Sitz des Arbeitgebers tätig/zugeordnet und für die Semesterzeiten vorübergehend (auswärtig) tätig. Hier würden die Verpflegungspauschalen dann für bis zu 3 Monate greifen.

MfG
-Valeskix