Verpflegungsmehraufwand im Studium?

1 Antwort

Lieber Lucio13, der Verpflegungsmehraufwand für die gleiche dienstliche Abwesenheit werden bis 3 Monate steuerlich berücksichtigt.Wenn die dienstliche Abwesenheit an weniger als 3 Tagen die Woche getätigt wird, gilt diese 3-Monatsfrist nicht. Dies gilt über die gesamte Tätigkeit. Das bedeutet, dass Du in der nächsten Steuererklärung diese Verpflegungspauschale für das genannte Studium nicht mehr ansetzen kannst. Die Fahrtkosten kannst Du natürlich weiter abrechnen