Was passiert bei einem Stufent über 520€ bei Bürgergeld?

3 Antworten

BAFöG geht vor Bürgergeld:

"§ 7 Abs. 5 SGB II (Bürgergeld-Gesetz) formuliert die Regel: Bezieher oder „dem Grunde nach“ Anspruchsberechtigte von Ausbildungsförderung nach dem BAföG, BAB oder dem Ausbildungsgeld sind vom Bürgergeld ausgeschlossen. Das ist konsequent, denn die genannten Gesetze haben Vorrang vor dem Bürgergeld-Gesetz."

Quelle: https://www.buerger-geld.org/studium-ausbildung/#:~:text=Krankheit%20oder%20Schwangerschaft.-,%C2%A7%207%20Abs.,Vorrang%20vor%20dem%20B%C3%BCrgergeld%2DGesetz.

Kein BAFöG zu beantragen ist also überhaupt keine Option.

Ich glaube, dass Du da Dinge verwechselst.

K´Das Kindergeld reicht Deine Mutter an Dich durch, OK passt.

Du bekommst 511,- Bafög, da wäre noch interessant, ob Du daheim wohnst, oder ein Zimmer auswärts hast.

Also habe ich ja dann 760€ Einkommen. Also 240€ über dem Freibetrag.

Was für ein Freibetrag von 520,- Euro? 520,- Euro ist (war) die Minijobgrenze, sind nun 538,- nach Erhöhung des Mindestlohns.

Beim Bafög wäre ein Minijob anrechnungsfrei.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986