Was passiert bei einem Stufent über 520€ bei Bürgergeld?
Hallo!
Studiere ab Oktober. Habe Bafög beantragt. Werden vermutlich 511€.
Meine Mutter bekommt ja noch Kindergeld in Höhe von 250€, was ja dann meinem Einkommen entspricht.
Also habe ich ja dann 760€ Einkommen. Also 240€ über dem Freibetrag.
Wie werden diese 240€ verrechnet? Fallen die komplett weg? Oder auch prozentual?
Wie wäre es, wenn ich evtl. später einen Werkstudentenjob mache mit sagen wir mal 500€ im Monat, dann also insgesamt 1260€?
Vielen Dank im Voraus
3 Antworten
BAFöG geht vor Bürgergeld:
"§ 7 Abs. 5 SGB II (Bürgergeld-Gesetz) formuliert die Regel: Bezieher oder „dem Grunde nach“ Anspruchsberechtigte von Ausbildungsförderung nach dem BAföG, BAB oder dem Ausbildungsgeld sind vom Bürgergeld ausgeschlossen. Das ist konsequent, denn die genannten Gesetze haben Vorrang vor dem Bürgergeld-Gesetz."
Kein BAFöG zu beantragen ist also überhaupt keine Option.
Hinweis: Im Link musste ich erst auf "Berechnung" klicken, um das veranschaulichende Rechenbeispiel zu sehen.
Ich glaube, dass Du da Dinge verwechselst.
K´Das Kindergeld reicht Deine Mutter an Dich durch, OK passt.
Du bekommst 511,- Bafög, da wäre noch interessant, ob Du daheim wohnst, oder ein Zimmer auswärts hast.
Also habe ich ja dann 760€ Einkommen. Also 240€ über dem Freibetrag.
Was für ein Freibetrag von 520,- Euro? 520,- Euro ist (war) die Minijobgrenze, sind nun 538,- nach Erhöhung des Mindestlohns.
Beim Bafög wäre ein Minijob anrechnungsfrei.