[Zweitstudium] Fahrt zum Arbeitgeber + Uni - als Werbungskosten?

1 Antwort

  1. Werkstudent, oder geringfügige Beschäftigung? Das ist wichtig, denn wenn es geringfügig ist (450,- Euro Job), dann kommt es nciht in die Einkommensteuererklärung, also auch keine Werbungskosten. Wenn Werkstudent, dann in die Einkommensteuererklärung.

  2. Die Fahrtkosten zum Studium sind dann Reisekosten und werden mit 30 Ct. pro gefahrenem (nciht Entfernungs-)Kilometer abgerechnet.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Hi wfwbinder,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

  1. Ich bin Werkstudent und nicht 450€ Jobber. Hier hab ich mich wohl falsch ausgedrückt.

  2. Ok wow, das würde ja meine Werbungskosten nahezu verdoppeln. Muss ich dann jeden Tag einzeln angeben oder kann ich einfach sagen: 100 Tage * 35km?

2.1. Wenn ich das Ganze dann als Reisekosten absetze kann ich dann auch die Verpflegungspauschale von 6€/Tag (ab 8 Stunden) ansetzen?

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@boldtrn

richtig, es sind dann 35 kilometer * 2 * 100 Tage, am besten in einer Excel Tabelle, denn es muss tageweise erfasst werden.

Dafür eben auch die Abwesenheit, aber nur die für das Stuium, nicht die Arbeitszeit mitrechnen.

Am besten eine Tabelle:

Dateum:

Abfahrtzeit

Rückkehrzeit

Abwesenheitszeit

gef. Kilometer.

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