Täuschungsversuch an der Uni?

2 Antworten

Wenn Dir eine Schummelei nachzuweisen ist, dann wird die Klausur als "nicht bestanden" beurteilt. Da geht die Welt nicht unter. Und andere haben auch schon geschummelt. :)

Und Du musst nicht beweisen, nicht gespickt zu haben! Die Beweislast ist umgekehrt: Die Prüfungsbehörde muss beweisen können, dass Du geschummelt hast. Wenn es nicht beweisbar ist, dann muss die Prüfung anerkannt werden. Dann gewinnst Du. Das ist auch gerichtlich überprüfbar.

Eine Exmatrikulation ist wohl nicht zu erwarten. Der "Rat zu gehen" ist seit dem Mittelalter die Höchststrafe an der Universitas. Bei einem einmaligen Schummeln wäre das unverhältnismäßig. Da müsstest Du schon mehrfach betrügen oder wenigstens den Professor verprügeln. Also keine Sorge.