Fahrtkosten bei Praktikum in anderer Stadt in der Steuer

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Erststudium / Zweitstudium ?

Absetzbar ist nur das Zweitstudium. Hier können die Kosten als Werbungskosten (WK)  angegeben werden wie Heimfahrten, doppelte Haushaltsführung am Studienort, kostenpflichtige Kurse, Computer und Bücher, als Studienkosten.

WK beim Erststudium erkennt das FA nicht an. Hier können die Kosten bis 6000 Euro höchstens als Sonderausgaben geltend machen.

Ich hoffe mal, daran hat sich vom letzten zu diesem Jahr nichts geändert.


Es ist ein Erststudium. 6000€ SA reichen locker aus, so viel brauche ich gar nicht ;)

Wie und wo müsste das eingetragen werden und was braucht man als Nachweise?

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@Flamefire

Immer wieder erstaunlich ist die Frage "was braucht man" - das, was Du hast, was denn sonst?

"Theoretisch könnte ich die Fahrtkosten von meinem Studienort zu der Arbeitsstelle als Werbungskosten ansetzen, jedoch wird keiner glauben, dass ich täglich 640km gefahren bin."

Noch erstaunlicher ist die Tatsache, dass Du an Betrug zumindest gedacht hast.

Und damit bist Du hier falsch.

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@vulkanismus

"Brauchen" meine ich in dem Sinne: Ich brauche nicht von jeder Kleinigkeit den Kassenzettel aufzuheben, um es gegenzurechnen, wenn ich mit den größeren Sachen schon auf "genug" komme, dass ich keine Steuern zahlen muss. Was man bekommen hat, muss man rechtsmäßig angeben, richtig. Doch man muss nicht alle Ausgaben angeben. Also wozu dann unnötig Aufwand betreiben?

Mir geht es nicht um Betrug. Mir sind tatsächliche Kosten für meine Ausbildung (im Rahmen des Praktikums) entstanden. Diese möchte ich anrechnen, da sie nicht nur geringfügig sind (jede Woche 640km Fahrt + Unterkunft + Verpflegung) Die Frage ist, wie? Es lässt sich nicht belegen, dass ich eine Wohnung dort gehabt habt. Das macht es schwieriger. Es sieht also so aus, als wäre ich täglich gependelt. Das wollte ich damit sagen. Dass ich das nicht bin und es irgendwie anders angeben muss ist mir klar.

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sorry, sehe die Nachfrage erst jetzt.

- die Aufwendungen für das Erststudium trägst du im Mantelbogen auf Seite 2 in Zeile 43 und 44 ein.

Lies bitte noch im Link unten:

" Sie sollten Ihre Ausgaben für Ihr Erststudium in der Steuererklärung daher ruhig bei den Werbungskosten und nicht bei den Sonderausgaben eintragen."

http://www.finanztip.de/ausbildungskosten/#ixzz3WfOM112q

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@Gaenseliesel

Zeile 43 ist ja nur eine Summe und ein "Verwendungszweck". Reicht es also, wenn ich da die Entfernungspauschale ansetze und die Summe eintrage? Muss man das nicht noch weiter aufschlüsseln oder belegen?

Wie sieht das mit Verpflegungspauschale aus? Die da auch mit rein rechnen? Für Zweitwohnsitz kann man ja die ersten 3 Monate anrechnen.

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@Flamefire

Die WK wie (Computer, Kopieren), Arbeitszimmer (Miete, Möbel), Studiengebühren, Fahrtkosten hin und zurück, Verpflegungspauschalen sowie die Kosten für Unterkunft bei doppelter Haushaltsführung, sind ein Gesamtposten.

es ist immer von Vorteil um unnötige Nachfragen zur Plausibilität zu vermeiden, alle Ausgaben als Anlage aufzulisten und kopierte Belege beifügen.

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