Fahrtkosten bei Praktikum in anderer Stadt in der Steuer
Ich habe seit Anfang November letzten Jahres ein Praktikum gemacht (Pflichtpraktikum während des Studiums)
Das Praktikum selbst ist ca. 320km von meinem Heimat- und Studienort entfernt, an dem ich (offiziell) bei meinen Eltern wohnte. Praktisch habe ich während des Praktikums außerhalb gewohnt (ca. 10km von der Arbeitsstätte entfernt) und bin die Wochenenden nach Hause gependelt. Von der Wohnung dort existiert weder ein Mietvertrag noch eine offizielle Meldung (sehr schwieriges Wohnungsangebot dort)
Jetzt ist die Frage, wie und wo ich das in der Steuer geltend machen kann. Theoretisch könnte ich die Fahrtkosten von meinem Studienort zu der Arbeitsstelle als Werbungskosten ansetzen, jedoch wird keiner glauben, dass ich täglich 640km gefahren bin.
Kann ich das als Zweitwohnsitz geltend machen mit wöchentlicher Nachhausefahrt? Doppelte Haushaltsführung (wo das darunter möglich wäre) greift aber nicht, wenn man zu Hause wohnt.
Oder kann ich das als Sonderausgaben für die Ausbildung geltend machen? Punkt "Fahrkosten" mit pro Woche (640km + 5 * 20km) * 0,30€?
1 Antwort
Erststudium / Zweitstudium ?
Absetzbar ist nur das Zweitstudium. Hier können die Kosten als Werbungskosten (WK) angegeben werden wie Heimfahrten, doppelte Haushaltsführung am Studienort, kostenpflichtige Kurse, Computer und Bücher, als Studienkosten.
WK beim Erststudium erkennt das FA nicht an. Hier können die Kosten bis 6000 Euro höchstens als Sonderausgaben geltend machen.
Ich hoffe mal, daran hat sich vom letzten zu diesem Jahr nichts geändert.