Fahrtkosten bei Praktikum in anderer Stadt in der Steuer

1 Antwort

Erststudium / Zweitstudium ?

Absetzbar ist nur das Zweitstudium. Hier können die Kosten als Werbungskosten (WK)  angegeben werden wie Heimfahrten, doppelte Haushaltsführung am Studienort, kostenpflichtige Kurse, Computer und Bücher, als Studienkosten.

WK beim Erststudium erkennt das FA nicht an. Hier können die Kosten bis 6000 Euro höchstens als Sonderausgaben geltend machen.

Ich hoffe mal, daran hat sich vom letzten zu diesem Jahr nichts geändert.