Prüft das Bafög-Amt immer nachträglich das Einkommen?

2 Antworten

Und braucht es dafür auch alle Gehaltsabrechnungen?  

Es sollte/n auch die elektronische/n Steuerbescheinigung/en ausreichen.

Die Lohnsteuerbescheinigung bezieht sich auf das Kalenderjahr, während das Bafögamt für den Bewilligungszeitraum (meist Oktober bis September) prüft.

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Dein alter Arbeitgeber muß für das vergangene Jahr zumindest dem FA elektronisch die Daten übermitteln. Von dieser Aufstellung erhälst Du auch eine Kopie. Das Bafög-Amt prüft nur stichprobenartig die Angaben von Dir.