Wie viel Geld erhalte ich zurück bei einer Absetzung des Zweistudiums?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Werbungskosten (die über dem Pausch-Betrag von 1000€ p.a. liegen) reduzieren Deinen zu versteuerndes Einkommen. Am Beispiel:

  • bei einem zu versteuerndem Einkommen von 40.000€ (nach Abzug der Werbungskostenpauschale und Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben) hat man ca. 9.500€ (ink. Soli ohne Kirchensteuer) Steuern zu zahlen

  • wenn nun 10.500€ Werbungskosten abgezogen werden, so reduziert sich das zu versteuernde Einkommen von 40.000€ auf 30.500 (weil 1000€ Pauschale). Nun wird von diesen 30.500 die Steuer berechnet und das ergibt hier ca. 5.750€ zu zahlende Steuer (ink. Soli ohne Kirchensteuer)

die Differenz beträgt in diesem Falle also ca. 9.500 - 5.750 = 3.750€ weniger Steuern

Es hängt also von Deinem persönlich (Grenz)Steuersatz ab:

  • Maximal 42% plus Soli werden von zusätzlichen Ausgaben/Werbungskosten wieder per Steuererklärung erstattet, wenn das zu versteuernde Einkommen über 53.000€ liegt.
  • bzw. 45% plus Soli wenn das zu versteuernde Einkommen über 250.000€ liegt.
  • darunter zahlt man weniger (Einkommens)Steuer, folglich wird auch nur diese erstattet. Das nennt sich dann Steuerprogression
  • Da normalerweise die Lohnsteuer direkt vom Arbeitgeber abgeführt wird, erhält man bei hohen Werbungskosten nach der Steuererklärung eine Steuerrückzahlung
LittleArrow  29.07.2013, 19:19

Sehr anschauliche und gut erklärte Antwort. DH!

Leider wird sie die Fragestellerin etwas enttäuschen, aber das liegt am Steuertarif. Vielleicht noch eine Ergänzung: sie könnte für die im Kalenderjahr glaubhaft gemacht anfallenden Studienkosten einen Freibetrag für die Lohnsteuer eintragen lassen, so dass die Steuererstattung schon unterjährig erfolgt. Das Lohnsteuerermäßigungsverfahren ist hier umfassend erklärt:

https://www.smartsteuer.de/portal/lexikon/L/Lohnsteuerermaessigungsverfahren.html

1