Sind Au-Pair-Zeiten im Ausland auf die Rente anrechenbar?
Ich war nach dem Abitur 13 Monate bis zum Studiumstart im Ausland und war als Au-Pair tätig. Das ganze lief über eine Organisation. Einige Kurse habe ich am College wahrgenommen. Sind die Monate irgendwie auf die Deutsche Rente anrechenbar? Wenn nicht, wie äußert sich dies auf meine Rente. Eine fiktive Beispielrechnung wäre hilfreich.
1 Antwort
Hallo stricht, wenn Dich der ausländische Arbeitgeber für diese Zeit in der ausländischen Rentenversicherung versichert hat (wäre wohl grds. schon möglich), dann hättest Du Beitragszeiten, Aber die Au-Pair Tätigkeit allein zählt nicht als Rentenzeit. Wenn Du die Kurse im College mehr als 20 h in der Woche und für längere Zeit besucht hättest, kannst Du versuchen, diese Zeit als Anrechnungszeit Schule anrechnen zu lassen, versuch das mal bei der DRV, die brauchen aber Nachweise. Ein FSJ oder ein Jahr bei der Entwicklungshilfe im Ausland würde schon zählen.