BAföG Vermögensänderung während Förderung?

2 Antworten

Muss man die Änderung überhaupt angeben - weil die Förderung wurde ja bereits gewährt.

Ja natürlich muss man das nachmelden....

Am Ende des Antragsformulares ergangene Rechtsbelehrung, welche Du auch unterschrieben hast:

https://www.bafög.de/intern_v2/system/upload/formblaetter/v2020/Formblatt_1.pdf

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

dass ich verpflichtet bin, jede Änderung meiner wirtschaftlichen Lage (z. B. des von mir erzielten Einkommens) sowie der Familien- undAusbildungsverhältnisse, z. B. Ausbildungsende, -wechsel und -abbruch (auch der Geschwister), unverzüglich dem Amt für Ausbildungs-förderung schriftlich mitzuteilen

Man muss es angeben und der Anspruch aufs Bafög erlischt dann natürlich.