Konsekutives Masterstudium = Erstausbildung?
Ist ein konsekutives Masterstudium (Abschluss 2014) eine Erstausbildung? In verschiedenen Quellen las ich, dass dies so sein soll:
Ich bin seit 2014 berufstätig. Nun würde ich gerne meine erste Steuererklärung abgeben. Aber bis zu welchem Jahr rückwirkend ab 2017 kann ich diese einreichen? Ich las, dass bis Ende 2016 noch 7 Jahre Jahre möglich waren, ab Anfang 2017 sollen es nur noch 4 Jahre sein?
Freue mich auf eure Antworten!
1 Antwort
Hallo Brinchen,
ich bin Steuerberater aus Köln und eine meiner Schwerpunktsetzungen ist die Studentensteuererklärung.
Zum Thema der Rückwirkung habe ich einen Blogbeitrag verfasst: https://www.stb-weide.de/steuerwelt/studenten-steuerklaerung-fuer-7-jahre-rueckwirkend-abgeben
...und ein Masterstudium ist immer eine Zweitausbildung, da grundsätzlich das Bachelorstudium als Erstausbildung vorangegangen ist.
Viele Grüße,
David