Fachrichtungswechsel und Kindergeld/Bafög (Studium)?

2 Antworten

Jedes Semester ( auch ohne Bafögbezug ) an der Uni wird hinsichtlich des Baföganspruchs einbezogen - sprich verkürzt letztendlich zu einem Zeitpunkt wo Du real finanziellen Bedarf hast du Dauer. ( Anspruch besteht i.d.R. nur für die Regelstudiendauer )

Wo liegt eigentlich dann das Problem Dir bis zum nächsten Wintersemester einen Vollzeitjob zu suchen, wirtschaftliche Reserven zu schaffen und auf Kindergeld zu verzichten?

Kindergeld wird für Volljährige, die nicht in Ausbildung sind, höchstens für eine Übergangszeit von 4 Monaten gezahlt, und selbstverständlich sind die Eltern verpflichtet, den Abbruch des Studiums zu melden.

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