Wie ehrlich und genau muss man bei einer Zahnzusatz-Versicherung die Gesundheitsfragen beantworten?

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Es gibt auch Zahnzusatz-Versicherungen ohne Gesundheitsprüfung. Da sollte man sehr auf den Preis achten, denn die Versicherer lassen sich ihre Großzügigkeit honorieren.

Aber das ist der Regelfall:

Die gesetzlichen Krankenkassen dünnen ihren Leistungskatalog immer weiter aus, sodass der Versicherte eine Zusatzversicherung abschließen muss, um wirklich alle Kosten zu vermeiden, die im Krankheitsfall entstehen. Eine solche Zusatzversicherung hat den Status einer privaten Versicherung, die mit Sondertarifen einhergeht. Die Beiträge werden nicht mehr an das Einkommen des Versicherten gekoppelt, sondern pauschal festgelegt. Wichtig dabei ist der Gesundheitszustand des Versicherten, der auch von der jeweiligen Krankenkasse geprüft wird, wenn es darum geht, den monatlichen Beitrag festzulegen. Denn ein Versicherter, dessen Gesundheit angeschlagen ist, wird öfter zum Arzt gehen müssen als ein gesunder Versicherter. Deshalb fallen auch die Ausgaben für ihn höher aus, was die Krankenkassen mit einem höheren Beitrag kompensieren möchten.

Beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung werden im Antrag Gesundheitsfragen formuliert, die der Versicherungsnehmer nach bestem Gewissen richtig beantworten muss. Manche Fragen lassen sich einfach klären, wie z. B. die Frage nach der Anzahl der fehlenden, nicht ersetzen Zähne.

Im Regelfall wird bei der Zahnzusatzversicherung die Frage gestellt, ob sich die versicherte Person derzeit in Behandlung befindet oder eine Behandlung angeraten ist. Hier muss sorgfältig überlegt werden, denn wenn der Zahnarzt bereits eine Behandlung konkret angeraten ist, muss dieses auch so angegeben werden.

Bei einer laufenden Behandlung verfährt die Zahnzusatzversicherung im Regelfall wie folgt: Je nach Umfang der laufenden Behandlung wird der Versicherungsschutz bis zum Abschluss der Behandlung eingeschränkt angeboten oder auch abgelehnt. Wird zum Beispiel ein Zahn mit einer Krone versehen, klammert die Zahnzusatzversicherung den Schutz hier für zunächst aus. Bei einer umfangreicheren Behandlung verweist die Zahnzusatzversicherung auf eine erneute Antragstellung nach Abschluss der Behandlung.

Grundsätzlich gilt auch in der Zahnzusatzversicherung: Für vor Vertragsbeginn eingetreten Schäden wird nicht geleistet. Das bedeutet konkret, eine zahnärztliche Maßnahme darf noch nicht angeraten sein. Dieses im Antrag der Zahnzusatzversicherung nicht anzugeben, hätte nur die Folge, dass der Versicherungsschutz gefährdet ist. Denn: Wenn nach Ablauf der Wartezeit unmittelbar eine kostenintensive Zahnersatzmaßnahme begonnen wird, fragen die Versicherer naturgemäß beim Zahnarzt nach. Wenn der Zahnarzt dokumentieren kann, dass vor dem Abschluss der Zahnzusatzversicherung keine Maßnahme angeraten war, wird natürlich auch gemäß den Bedingungen geleistet. Quelle: http://www.online-artikel.de/article/gesundheitsfragen-in-der-zahnzusatzversicherung-19159-1.html