Versicherungsauszahlung nach Tod

2 Antworten

Versuch Dich mit Deinem Vater zu arangieren damit Du Deinen gerechten Anteil erhälst. Wenn das nicht möglich sein sollte dann such einen Anwalt auf und streite um das Erbe.

Selbst wenn es sich um ein Testament handelt, das Dich "enterbt" bzw. den Vater als alleinigen Erben einsetzt, hast Du ein Recht auf den Pflichtteil. Oder gab es unter dem Strich nur Schulden?

Wenn die Versicherung über 60 kEUR als Sicherheit für ein Darlehen hinterlegt war, dann ist die Bezugsberechtigung, die für die Versicherung definiert ist, nachrangig. Im Todesfall kann die Bank die Versicherung verwerten. Die Bezugsberechtigung gilt nur, wenn die Versicherung nicht direkt an eine Bank abgetreten wurde.