Gibt es Voraussetzungen einer Zahnzusatzversicherung?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ab einer bestimmten Anzahl "fehlender Zähne" gibt es keine Abschlußmöglichkeit mehr; bei vorliegendem "Heil- und Kostenplan" ebenfalls nicht. Und wenn bereits eine "Behandlung/ein Ersatz angeraten" wurde, kann man sich ebenfalls dafür nicht mehr versichern (Das brennende Haus!).

Eine zahnärztliche Untersuchung ist entbehrlich! Wer 5 Jahre gar nicht beim ZA war, bekommt erfahrungsgemäß nicht ohne Weiteres eine Police. Wartezeiten von in der Regel acht Monaten sind zu berücksichtigen.