Kann ich die Polizei anrufen weil mein Nachbarin mit dem Besen gegen die Decke haut?

Hallo erstmal an alle hier. Ich wohne seit ca 1 Monat in einer neuen Wohnung und hab unter mir eine schreckliche Nachbarin vorhin klopfte sie erstmal grundlos mit dem Besen oder ähnliches gegen die Decke (ich wohne über ihr) obwohl ich echt nix gemacht hab als zu schlafen da ich davon wach geworden bin bin ich erstmal in die Küche gegangen um mir was zu essen zu machen beim Gefrierschrank öffnen ist mir dann ein Stück tiefgefrorenes Fleisch runter gefallen weshalb sie dann wieder anfing gegen ihre Decke zu schlagen...

Daraufhin bin ich dann bei ihr klingeln gegangen sie öffnete dann dir Tür und hat mich direkt Laut angeschrien das ich gehen soll und dann sagte ich nur wenn sie nicht wollen das ich klingeln komme klopfen sie nicht gegen die Decke darauf hin schrie sie weiter das sie das ja nicht tut aber man hört es ja das das klopfen von unten kommt und da ich in der ersten Etage Wohne und sie im Erdgeschoss also kann es ja niemand anderes sein als sie... Kann ich für das klopfen an der Decke denn die Polizei anrufen? Denn es geht mir echt auf die Nerven da es jetzt schon öfters vorgekommen ist und man mit ihr überhaupt nicht vernünftig reden kann...

Da sie ein Problem mit mir hat für das ich nix kann Denke ich tut sie es mit Absicht denn sie gibt mir die Schuld für denn Wasserschaden in ihrer Wohnung und sagt meine Waschmaschine wäre Schuld was sie aber nicht ist da ich auch Wasser Probleme habe und zwar mit Wasserflecken an den Decken und Wänden und das wird wohl nicht meine Waschmaschine Schuld sein... Ich hab ihr das auch schon versucht zu sagen aber sie hört mir ja nicht zu wenn ich es versuche und schreit mich direkt an... Und aus dem Grund denke ich das sie es mit Purer Absicht macht Mit dem klopfen um mich zur Weißglut zu bringen ...

Würde deshalb gerne Mal bei der Polizei anrufen damit sie mit dem Kindergarten aufhört den sonst könnte es passieren das ich hier Mal ausflippe und das würde nur noch mehr Probleme geben die ich eigentlich nicht möchte.

Polizei, Recht, Anzeige, Nachbarn
Darf meine Mutter mir mit Heim und Polizei drohen wenn ich nicht nach Hause will?

Hi, ich bin 15 (Mädchen) und hatte gestern Nachmittag sehr sehr schlimmen Streit mit meiner Mutter. Wir haben allgemein ein sehr kompliziertes Verhältnis.

Darum gehts jetzt aber nicht, sondern nach dem Streit bin ich mit Freunden rausgegangen und meine Mutter dachte ich komm um 8 nach Hause weil ich länger nicht raus darf. Ich bin aber einfach länger geblieben weil ich einfach Zeit für mich wollte und mit meinem besten Freund über diese Situation reden wollte. Er meinte auch wenn ich nicht nach Hause kann, darf ich bei ihm übernachten was ich auch vor hatte.

Zwischen um 8 und 9 hat meine Mutter versucht mich per Handy zu erreichen, ich hab sie aber ignoriert weil ich einfach nur sauer war, ich weiß dass das nicht fair war und sie sich sorgen macht. Jedenfalls gegen 9 bin ich dann rangegangen und meine Mutter hat mich „erpresst“ und gesagt wenn ich nicht sofort nach Hause gehe, darf ich nie wieder mehr nach Hause, sondern komme in ein Kinderheim. Sie hat mir auch gedroht wenn ich mich weiger heute nach Hause zu kommen, die Polizei zu rufen und es sehr sehr unangenehm werden kann wenn die mich finden.

Und meine eigentliche Frage jetzt: STIMMT DAS WAS SIE SAGT? kann ich ins heim kommen weil ich das 1. mal „abhaue“ und wird die polizei mich suchen? Ich habe ihr ja am Telefon gesagt, dass es mir gut geht und ich morgen wieder komme.

Polizei, Recht
Bei der Polizei Bewerbung lügen und auch beim ärztlichen Dienst?

Hallo zusammen,

dies ist jetzt echt ein sehr wichtiges Anliegen für mich. Mein Traumjob ist es bei der Polizei zu arbeiten und es dreht sich bei mir im Leben auch echt alles nur davon. Ich hatte Anfang des Jahres den Einstellungstest bei der LaPo und hab diesen auch bestanden. Bei der polizeiärztlichen Untersuchung war ich leider viel zu ehrlich und hab denen alles angeben was es nur gab - ich finde Ehrlichkeit ne ganz wichtige Sache. Allerdings hat mir dann auch jeder gesagt, dass man unterscheiden muss - es muss nicht jede kleinste Erkrankung von der Vergangenheit angegeben werden.

Ebenfalls war ich ehrlich zu der Frage: kamen Sie jemals schon mal mit Drogen in Kontakt. Ich bin schon etwas älter und habe gesagt, dass ich als Jugendlicher mal am Joint gezogen hab. Total dumm, daraufhin wurde ein Haartest veranlasst. Ich bin kein regelmäßiger Konsument, habe mit so etwas auch nichts zu tun und möchte es auch nicht - allerdings muss ich zu meiner Schande gestehen, dass an Silvester alles ziemlich blöd gelaufen ist und ich dann mit Drogen in Kontakt kam (Long story short) Das eine mal … natürlich ergab das auch der Haartest. DieWelt ist für mich zusammen gebrochen. Das ist wohl das schlimmste was ein Bewerber machen kann und ich bereue alles zu tiefst.

jetzt Ist die Frage: bei der Bewerbung in einem anderes Bundesland und bei der BPol wird man ja immer gefragt ob man sich schon einmal wo anders beworben hat, wenn ja wie der Stand der Dinge ist bzw. woran es gescheitert hat.
wenn ich hier nein angebe, wird dies aber doch spätestens bei der polizeiärztlichen Untersuchung rauskommen, da die in die Akten der anderen Bundesländer schauen oder???
wie gesagt, ich mag keine Lügen, aber wenn ich dies angebe, ist es für mich doch sowieso schon aus und vorbei und ich bekomme sofort eine Absage, kann mir also das ganze Bewerbungsverfahren sparen - und meinem Alter wegen kann ich halt auch nicht noch paar Jahre warten..😭

aber wenn ich das verschweige, und sag ich hab mich noch nie wo anders beworben , wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit dass dies raus kommt? Vorallem kann es ja dann auch noch nach einer Einstellung raus kommen und dann werde ich sofort entlassen.
Was ist das schlimmste was mir passieren kann wenn ich das jetzt doch verschweige??

Polizei
Müller "Ladendiebstahl" nun brief und polizei?

Ich war vor einigen Tagen bei Müller und wollte ein paar Sachen kaufen, habe sie auch in die Hand genommen doch dann kam mein Termin und ich habe alle Sachen zurück gelegt da die Kassenschlange mir zu lang war und ich spät dran wäre. Beim rausgehen wurde ich dann von zwei Ladendetektive angehalten und gesagt dass ich etwas geklaut habe. Da ich dachte. dass ich es nicht getan habe sondern alles zurück gelegt habe, habe ich dann gesagt natürlich nicht und dann viel mir es ein, in der gleichen hand in der ich mein handy die ganze zeit gehalten habe war auch ein lipliner (2 Euro) und ich habe es vergessen zurück zu legen sondern einfach mitgenommen, der schreck war natürlich da und ich hab sofort gesagt dass es nicht mit Absicht war, die beiden haben mir nicht geglaubt und ich musste ein Dokument ausfüllen mit meinen Personalien und alles, habe aber nicht unterschrieben dass ich es gestohlen habe. Da die beiden mir nicht geglaubt haben musste ich eine Geldstrafe zahlen, habe ich dann auch gemacht weil ich wollte aus dem Ort einfach nur weg.

Die Polizei kam eine zeit später an und hat meine Personalien und die meiner Mutter aufgenommen (weil ich bin 17) und meinte da kommt jetzt noch ein brief.

Die Ladendetektive meinten auch dass sie sich jetzt hinsetzen und angucken ob ich schonmal was dort geklaut habe, weil ich oft in diesen Müller bin (ich bin oft in der Stadt und im Müller ist es schön warm wenn ich auf freunde warten muss) Und dabei habe ich dort noch nie etwas gestohlen, vielleicht verdächtig dass ich so oft dort drinne bin aber das ist doch mein Recht wenn ich es will oder?

Was kann ich rechnen das auf mich zu kommt, ich hab es ja nicht zugegeben aber die Polizisten haben keine fragen gestellt, der Detektiv meinte lediglich zu den Polizisten dass ich es geklaut habe (habe dazu nichts weiter gesagt), ich habe die Geldgebühr bezahlt und habe jetzt Hausverbot und weiter ist nichts passiert.

Kennt sich einer aus und kann mich schonmal vorwarnen?

Finanzen, Polizei, Anzeige, Staatsanwaltschaft, Ladendiebstahl
Gefängnisstrafe wegen Verbotenen E-Scooter?

Hallo Leute, ich bin 15 Jahre alt und habe unbewusst richtig Scheiße gebaut. Vor etwa 2 Wochen schenkte mit mein Opa einen E-Scooter, den wir gemeinsam auf dem Flohmarkt gefunden haben. Ich war anfangs so Glücklich darüber, endlich nicht mehr diese Lei Roller zu benutzen. Doch gestern passierte mir etwas, was mich sehr mitnimmt. Ich schob den Roller nach dem Einkaufen mit Zwei Tüten am lenker nach hause, daraufhin hielt mich die Polizei an und machte eine allgemeine Verkehrskontrolle, dabei überprüften sie meinen Roller. Der Polizist hob den Vorderen Reifen an, und drückte auf den Schub Hebel. Auf dem Kleinem Display wurde eine Geschwindigkeit von 25 Km/h angezeigt. Sie meinten sie das der Scooter in Deutschland Verboten sei und ich jetzt eine Strafanzeige bekomme. Ich war total überfordert weil ich es nicht wusste was ich gemacht habe . Zudem war seit dem Kauf hinten ein Kleines Grünes Kennzeichen dran, die Polizisten überprüften das und anscheinend gehörte dieses Kennzeichen einem Tier Roller, sie meinten das es wahrscheinlich abgerissen wurde und dann wieder auf meinem Roller aufgeklebt. Zu den Zeitpunkt verstand ich die Welt nicht mehr. Ich fragte was denn nun passiert und die Polizisten meinten zu mir, dass ich nun Strafanzeigen wegen: Fahren ohne Fahrerlaubnis, Kennzeichenmissbrauch, Fahren ohne Versicherungsschutz bekomme. Sie nahmen mich auf die Polizeiwache und ruften meine Eltern an. Ich hatte so angst und fragte ob ich ins Gefängnis komme, die Polizisten meinten das es Gut möglich ist bei so vielen Straftaten auf einmal, wenn nicht bekomme ich ein saftiges Busgeld und Sozialstunden. Ich weiß nicht wie ich das alles bezahlen soll und Später einen Guten Beruf ausüben kann, wenn ich so viele Anzeigen in meiner Akte habe. Ich bekomme nur 60€ Taschengeld im Monat und will nichts ins Gefängnis. Ich schwöre es euch ich wusste wirklich nichts davon, dass der Roller verboten ist und dachte das es einfach nur ein schönes Geschenk von meinem Opa ist. Ich bin erst 15 Jahre und hab noch nie was verbotenes gemacht. Was denkt ihr wird passieren und komme ich wirklich ins Gefängnis?

Polizei, Recht, Gefängnis, Roller
Artikel stimmt nicht mit der Beschreibung überein (eBay Kleinanzeigen)?

Hallo liebe Community,
ich versuche meinen Vorfall so detailliert wie möglich zu beschreiben.
Und zwar habe ich ein Gerät über ebay Kleinanzeigen gekauft. Es geht dabei um einen "Scuf-Controller" für PS4 und PC. Die Kaufabwicklung lief reibungslos ab. Ich habe dem Verkäufer die 85€ überwiesen und der Controller kam auch sehr schnell bei mir an. Ich packte den Controller aus und war schockiert. Der Verkäufer hat angegeben, dass der Controller kaum genutzt wurde, sich in einem guten Zustand befindet und einwandfrei funktioniert. Doch nichts davon hat gestimmt. Der Controller sah stark gebraucht aus. Die Analogen Sticks sahen auch komplett anders aus als auf den Bildern, wo sie wie neu aussehen. Zudem war der Controller teildefekt. Beide Analogen Sticks funktionieren nur teilweise und die L2-Taste ist sehr locker. Ich war zum Verkäufer auch sehr höflich und habe ihn um einen Rücktausch gebeten. Bei jedem Versuch kam immer die selbe Antwort: in der Beschreibung steht keine Garantie und kein Rücktausch. Ich habe ihm erklärt, dass ich ein Recht auf Rücktausch habe wenn die Beschreibung nicht mit dem Artikel übereinstimmen. Daraufhin sagte er nur er habe den Controller so versendet wie er auch in der Anzeige stand. Ich weiß überhaupt nicht was ich tun soll. Zur Polizei gehen und beraten lassen? Es komplett sein lassen? Wie stehen meine Chancen? Ich bedanke mich im Voraus für jede hilfreiche Antwort! :)

LG Anton

betrug, ebay, Polizei, Recht, Anzeige, ebay Kleinanzeigen
Widerspruch bei der Polizei einlegen?

Hallo zusammen,

ich habe mich bei der Landespolizei Baden-Württemberg und der Bundespolizei beworben. Bei beiden gab ich an, dass ich an ADHS in meiner Kindheit und im Jugendalter litt. Da ich wusste, dass dies zu einer Absage führen kann habe ich von meiner Psychologin ein Gutachten anfertigen lassen und beiden Bewerbungen angefügt. Das Resultat war, dass ich bei der Bundespolizei zum Einstellungstest eingeladen und bei der Landespolizei abgelehnt wurde. Soweit ich weiß, richten sich beide Ämter an den Richtlinien der PDV 300. Die Begründung der Landespolizei lautet, dass eine solche Erkrankung niemals völlig ausheilt und ich anfang 2020 nochmals Ritalin La 20 mg verschrieben bekommen habe. Zu dieser Zeit startete der Lockdown und ich war mir unsicher, ob ich den Unterricht so schaffen würde. Diese Befürchtung war unbegründet, ich habe von dem Ritalin kaum etwas genommen. Daher möchte ich bei der Landespolizei Baden-Württemberg Widerspruch gegen diese Entscheidung einlegen.

Nun zu meiner Frage, wie verfasse ich ein solches Schreiben korrekt ich habe mir schon Gedanken gemacht, bin mir allerdings unsicher daher wende ich mich an euch.

Danke für eure Hilfe

Hier ist mein erster Entwurf eines Widerspruches:

Widerspruch zur Ablehnung vom 15.01.2021 Aktenzeichen:...

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 22.12.2020 habe ich mich bei der Landespolizei Baden-Württemberg beworben. Ich gab an, in meiner Kindheit und im Jugendalter, an ADHS gelitten und in Behandlung gewesen zu sein. Da ich wusste, dass dies nach PDV 300, zu einem Ausschluss führen kann, bat ich meine Kinder- und Jugendpsychologin ein psychologisches Gutachten anzufertigen, dies lag ebenfalls meiner Bewerbung bei der Bundespolizei bei. Nun wurde ich am 20.01.2021 darüber informiert, dass ich trotz des Gutachtens von Ihnen aus dem weiteren Bewerbungsverfahren ausgeschlossen wurde. Dies geschah auch, ohne mich am Auswahltest teilnehmen zu lassen und mich polizeiärztlich zu untersuchen, um den Einzelfall zu überprüfen. Mit dieser Entscheidung bin ich nicht einverstanden. Daher lege ich Widerspruch ein.

Zur Begründung:

Ihre Absage stütz sich darauf, dass Personen mit ADHS psychisch instabil sein können, dennoch gibt es den Einzelfall, der hier nicht überprüft wurde. Außerdem bestätigte ein Schreiben meiner Kinder- und Jugendpsychologin (Name), dass ich zu allen Qualitäten gut orientiert bin und sie keinen Grund sehe, dass ich nicht am Auswahlverfahren teilnehmen und später den Polizeiberuf ausüben kann. Die Prognose äußert sich in keinem Fall negativ über meine zukünftige Entwicklung. Ebenfalls wie ich in meiner Bewerbung angegeben und oben bereits erwähnt habe, habe ich mich bei der Bundespolizei beworben. Dort wurde ich, trotz des Wissens, um mein ADHS, eingeladen am Auswahltest teilzunehmen.

Daher bitte ich, Ihre Entscheidung zu überprüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Bewerbung, Polizei, Recht, widerspruch