Verstoß gegen das Waffengesetz?

2 Antworten

Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis (gebührenpflichtig) und Geldbuße. Du darfst dich zudem darauf einstellen, in den nächsten Jahren keine waffenrechtliche Erlaubnis mehr erteilt zu bekommen. Karriere als Jäger oder Sportschütze erübrigt sich damit dann auch fürs erste.

Falls sich durch deine Handlung jemand bedroht gefühlt haben könnte, würde auch ein Straftatbestand im Raum stehen


Xxuser88 
Beitragsersteller
 12.12.2022, 09:46

Vielen Dank

was wenn sich z.B die Polizisten bedroht gefühlt haben und was könnte da dann die Strafe sein vielen Dank für die Antwort

  • Geldbuße von bis zu 10.000 € (§ 53 Abs. 1 Nr 3 WaffG)
  • Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis, da keine Zuverlässigkeit mehr gegeben (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a WaffG)
  • verwendete Waffe kann ersatzlos eingezogen werden (§ 54 Abs. 2 WaffG)
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