Strafbar wegen Nacktbildern?

1 Antwort

Das war schon übertrieben dämlich von M20... Mal abgesehen, dass kein Richter ihm diesen Ablauf glauben wird.

Für die Bilder, die M20 sich hat schicken lassen, geht er mindestens 1 Jahr und bis zu 5 Jahre in den Knast (§ 184b Abs. 3 StGB).

Für die Bilder, die M20 an das Kind geschickt hat, geht er mindestens 6 Monate und bis zu 10 Jahre in den Knast (§ 176a Abs. 1 Nr. 3 StGB).

Ich hoffe mal sehr, dass die geschilderte Situation nur deiner Fiktion entspringt. Ansonsten gibt es nur einen Rat für M20: Einen erfahrenen Strafverteidiger einschalten und auf eine Hausdurchsuchung einstellen.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Die Verjährung beginnt hinsichtlich des § 176a StGB übrigens erst ab dem 30. Geburtstag des Opfers zu laufen (§ 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB).

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