Mahnung per email von einer dating Seite?

2 Antworten

Weiterhin ignorieren und gut ist!

Nur wenn tatsächlich ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, unwahrscheinlich, muss reagiert werden. Das steht dann aber auch alles in diesem Schreiben (Rechtsbehelf).

Warum unwahrscheinlich!

Die müssen dann die Gerichtsgebühren vorstrecken, wissen aber gar nicht, ob die überhaupt was an Geld von dir bekommen.

Und vor allem haben diese ominösen Seiten eh einen schlechten Ruf bei den Gerichten und verlieren vermutlich eh.

Mal ganz davon abgesehen, dass Du zum genannten Zeitpunkt überhaupt noch nicht geschäftsfähig warst und es auch noch immer nicht bist. Du bist nämlich nur "beschränkt" geschäftsfähig, benötigst die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten!