Ladendiebstahl bei dm/Müller was passiert jetzt?

1 Antwort

Es ist gut, wenn Ihr ein bisschen Angst habt und verzweifelt seid. Das gehört zum Klauen dazu!

Aber trotzdem: Der Kopf bleibt drauf und die Sonne wird morgen wieder aufgehen.

Ihr werdet eine "Gebühr" an dm/Müller zahlen müssen. So 100 Euro. Außerdem werdet ihr Hausverbot erteilt bekommen.

Was aus dem Ermittlungsverfahren wird, wird sich zeigen. Wenn ihr euch entschuldigt und die geklauten Sachen bezahlt, dann kann es sein, dass das Verfahren eingestellt wird. Dann gibt es keine Strafe. Ansonsten könntet ihr Sozialstunden aufgebrummt bekommen, z.B. 25 Stunden Arbeit im Altersheim. Also wie gesagt, alles etwas unangenehm, aber der Kopf bleibt oben. Und in zwei Jahren ist das vergessen.

Danke für dir schnelle Antwort:))

im Laden wurde uns gesagt das es zu keiner Geldstrafe kommt also wir mussten dann auch nichts mehr bezahlen. Wir haben bereits Hausverbot bekommen und uns es ist bewusst das wir eine Anzeige bekommen, doch wir wissen nicht ob wir eventuell zu einem Gerichtsverfahren eingeladen werden oder vielleicht zur Polizeistation.

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@Geheimgeheim123

Eine Einladung zur Polizei könntet ihr vermutlich bekommen. Aber als "Beschuldigte" könnt ihr natürlich die Aussage verweigern. Besser wäre es aber, bei der Polizei "Reue" zu zeigen. Ihr solltet alles zugeben und sagen, dass Euch das leid tut und ihr das nicht mehr machen werdet. Das kann bewirken, dass es zur Einstellung des Verfahrens kommen kann und ihr auch nicht vor Gericht müsst. Wenn die Polizei und die Staatsanwältin sehen, dass ihr das bereut, dann lassen die das gut sein. (Aber nur beim ersten mal.)

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@AndiRat

Danke dir das du dir die Zeit dafür genommen hast

Wir haben schon alles im Laden zugegeben und es wurde auch alles aufgeschrieben. Die Anzeige bekommen wir auf Fall aber ich hoffe das wir nicht zur Polizei eingeladen werden oder sonst noch weiteres auf uns zu kommt.

ich hab noch eine Frage und zwar weisst du vielleicht auch ob die Anzeige auf unser Führungszeugnis steht oder die Anzeige nach paar Jahren „verschwindet“?

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@Geheimgeheim123

Im Führungszeugnis wird das ziemlich sicher nicht drinnen stehen. Sozialstunden stehen grundsätzlich nicht im Führungszeugnis drinnen. Und eine Haftstrafe ist hier m. E. ausgeschlossen.

Eingetragen wird die Sache im "Erziehungsregister". Das können im Regelfall aber nur Staatsanwaltschaften, Gerichte und ggf. das Jugendamt einsehen. Andere Behörden nur, wenn du in einem sicherheitskritischen Bereich arbeiten willst (z. B. im Sicherheitsbereich am Flughafen, bei der Bundeswehr oder bei der Polizei).

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@Geheimgeheim123

Das wird nicht ihm Führungszeugnis stehen. Kleinere Jugendstrafen unter 2 Jahre auf Bewährung werden da nicht eingetragen. Wenn Du Dich später mal bewirbst, wird das also keine Rolle spielen.

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