Handy Beschlagnahmt bei Wohnungsdurchsuchung?

2 Antworten

Du bekommst es zurück, wenn die Gerichtsverhandlung abgeschlossen ist.

Bei deinem Anbieter lässt du die Karte sperren und dir ne neue zukommen, ein Ersatzhandy wirst du dir wohl kaufen müssen.

Wenn du dich von deiner Frau trennst, und das Handy ihr gehört, dann kann sie es natürlich zurückverlangen von dir, nicht von der Polizei, da du das nicht kannst, müsstest du ihr einen Ausgleichsbetrag zahlen zur Anschaffung eines gleichwertigen Handys. Es ist ja nicht das Problem deiner Frau, das man dir das Handy entzogen hat.

Die Frage ist zunächst, ob das Smartphone nur Beweismittel oder auch Tatwerkzeug ist.

Beweismittel werden nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens zurück gegeben.

Tatwerkzeuge werden in der Regel eingezogen.

Nur 94, 98 StPO auf dem Sicherstellungsprotokoll angekreuzt: Chancen stehen gut, dass du es zurück bekommst. (Sicherstellung als Beweismittel)

Wenn §74 StGB und §§111b ff. StPO auch angekreuzt wurden, sieht es eher schlecht für dich aus. (Denn dann wurde es zugleich zur Vorbereitung der Einziehung beschlagnahmt)

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Ich glaube wurde als beweismittel einbehalten.

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Tatwerkzeug laut Anwalt

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