Von Polizei als Kind mit Kippen erwischt?

3 Antworten

Erst einmal haette das Kind gegen kein Gesetz verstossen. Auch wenn viele das Jugendschutzgesetz nicht verstehen und da etwas hinein interpretieren, das gar nicht drin steht, ist Minderjaehrigen weder das Rauchen verboten, noch der Besitz von Tabakwaren.

Allerdings darf Minderjaehrigen das Rauchen in der Oeffentlichkeit nicht gestattet werden. Somit wird die Polizei dem in der Oeffentlichkeit rauchend angetroffenen Minderjaehrigen zur Gefahrenabwehr die Zigaretten abnehmen. Moeglicherweise wird sie auch die Eltern und das Jugendamt verstaendigen, vielleicht aber auch nicht.

Etwas anders sieht es bei den im Rucksack mitgefuehrten Zigaretten aus. Die sind erst einmal voellig unproblematisch. Nur wenn die Polizei den Eindruck hat, der Minderjaehrige werde diese dann auch in der Oeffentlichkeit rauchen, wird sie ihm die - ebenfalls wieder zur Gefahrenabwehr - wegnehmen. Gibt es fuer diese Annahme aber keinen Grund, hat die Polizei auch keinen Grund, dem Minderjaehrigen die Zigaretten wegzunehmen. Der Besitz darf ihm naemlich auch in der Oeffentlichkeit gestattet werden.

Ein Blick in §10 Abs. 1 JSchG liefert

In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.

Damit ist dies ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz. Die Zigaretten werden beschlagnahmt und die Eltern werden informiert. Die Herkunft der Zigaretten ist zu ermitteln, denn auch die Abgabe von Tabakwaren stellt einen entsprechenden Verstoß gegen das Gesetz dar.

Außerdem dürfte ein Verstoß gegen §17 TierSchG hinzukommen, denn das Tier, das die Zigaretten im Maul hat, wird dies nicht freiwillig getan haben. Du hast zwar nicht angegeben, welches Tier das Kind mitführt, aber ich nehme an, es ist ein Hund oder ein Pferd/Pony.

Außerdem dürfte ein Verstoß gegen §222 StGB hinzukommen

??? Zigaretten sind zwar schädlich, aber wo ist denn hier ein Mensch gestorben...?

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@Answer123

Oops, da hatte ich noch das falsche Fensterchen offen :-) Ich meinte den Verweis auf §17 TierSchG.

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Damit ist dies ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz.

Nein, das ist es nicht. Das Jugendschutzgesetz verbietet Minderjaehrigen weder das Rauchen, noch den Besitz von Tabakwaren. Es verbietet lediglich Erwachsenen, Minderjaehrigen das Rauchen in der Oeffentlichkeit zu gestatten und Tabakwaren in der Oeffentlichkeit an Minderjaehrige abzugeben.

Die Herkunft der Zigaretten ist zu ermitteln, denn auch die Abgabe von Tabakwaren stellt einen entsprechenden Verstoß gegen das Gesetz dar.

Da wird vielleicht mal kurz gefragt, mehr aber sicher nicht. Die Abgabe von Tabakwaren an Minderjaehrige stellt nur dann einen Verstoss gegen das Jugendschutzgesetz dar, wenn sie in der Oeffentlichkeit erfolgt. Das Jugendschutzgesetz untersagt jedoch nicht auch grundsaetzlich die Abgabe von Tabakwaren an Minderjaehrige, wenn diese ausserhalb der Oeffentlichkeit erfolgt.

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@DerCAM

Du schreibst

Das Jugendschutzgesetz verbietet Minderjaehrigen weder das Rauchen, noch den Besitz von Tabakwaren.

Das Jugendschutzgesetz schreibt

In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.

Das Jugendschutzgesetz ist nicht Deiner Meinung. Es darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nicht gestattet werden. Da das Posting von einem Gebrauch von Tabakwaren in der Öffentlichkeit ausging, ist dies somit ein klarer Verstoß.

Natürlich könnten Eltern ihren Kindern Zigaretten im Privaten geben und diese zuhause rauchen lassen. Das ist jedoch ein anderes Szenario.

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@gandalf94305
Es darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nicht gestattet werden.

Genau! Es darf Minderjaehrigen nicht gestattet werden. Das Verbot richtet sich also nicht an rauchende Minderjaehrige, sondern an Erwachsene, die Minderjaehrigen dies in der Oeffentlichkeit nicht gestatten duerfen.

Es ist ein gewaltiger Unterschied, ob es Erwachsenen verboten ist, Minderjaehrigen etwas zu gestatten oder ob es Minderjaehrigen verboten ist, etwas zu tun.

Der in der Oeffentlichkeit rauchende Minderjaehrige verstoesst damit gegen kein Gesetz!

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Zigaretten werden eingezogen, Eltern werden informiert, bei Kindern und jugendlichen Wiederholungstätern ggf. auch das Jugendamt.