Darf die Polizei bei einem Nachts klingeln, auch wenn keine Gefahr im Verzug ist?

2 Antworten

Du kannst Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Beamten erstatten. Allerdings dürfte die Resonanz mäßig sein. Immerhin war aus Sicht der Polizeibeamten ein Notfall bei der betreuten Person gegeben.

Effektiver als Beschwerden zu führen wäre mit den Beamten der örtlich zuständigen Wache ins Gespräch zu kommen und ihnen die Besonderheiten dieses Betreuungsfalles zu schildern. Dann wissen sie woran sie sind.

Die dürfen das. Man hat mich vor einiger Zeit auch nachts um 03.00 h herausgeklingelt, um mich vom Tod eines Bekannten zu informieren, der mich ohne mein Wissen als Notfallkontakt angegeben hatte. Allerdings war dieser Bekannte schon seit 2 Tagen verstorben, insofern hätten die auch bei Tageslicht kommen können. Die Handlungsweise der Polizei ist nicht immer nachvollziehbar.

Gaenseliesel  03.11.2021, 19:16

🤭 aber immerhin erfolgte die Information noch v o r der Beisetzung des Bekannten.... 😅

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