Gefängnisstrafe wegen Verbotenen E-Scooter?

4 Antworten

  1. Elektroroller, die max. bis 20 km/h fahren erfordern nach der Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung (eKFV) keine Fahrerlaubnis (§3 eKFV i.V.m §10 Abs. 3 FeV) und können ab 14 Jahre gefahren werden. Elektroroller, die schneller fahren, erfordern eine Fahrerlaubnis. In Deinem Fall wäre das eine ab 15 zu erhaltende Mofa-Prüfbescheinigung, die Du wohl nicht hast => Verstoß gegen §21 StVG
  2. Elektroroller benötigen ein gültiges Versicherungskennzeichen für ihren Betrieb im Straßenverkehr. Dazu zählt auch das Schieben und Parken auf öffentlichen Flächen. Dieses hattest Du nicht => Verstoß gegen §6 PflVG
  3. Wenn das Kennzeichen gestohlen ist, kommt dazu natürlich noch dies als Straftatbestand hinzu => Verstoß gegen §22 StGB, ggf. wird Dir noch ein Diebstahl angelastet
  4. Wenn für diesen Rollertyp keine allgemeine Betriebszulassung in Deutschland besteht, dann kommt noch eine Ordnungswidrigkeit hierfür hinzu => Verstoß gegen §19 StVZO.

Du kannst nicht einfach ein beliebiges Ding fahren, ohne Dich zu erkundigen, unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. Dann wäre Dir nach kurzem klargeworden, dass

  1. Eine allgemeine Betriebszulassung erforderlich ist, d.h. man nicht einfach ein beliebiges Gefährt in den Verkehr bringen darf
  2. Eine Fahrerlaubnis für diesen Roller erforderlich ist, denn 25 km/h sind schon ziemlich schnell
  3. Du eine Versicherung abschließen musst (denn die Papiere der alten Versicherung lagen Dir nicht vor)

Es sollte Dir spätestens nach der Grundschule irgendwie klar sein, dass man für den Betrieb von Fahrzeugen ggf. eine Fahrerlaubnis und weitere Voraussetzungen benötigt. Du kannst Dich ja auch nicht in ein Auto setzen und damit herumfahren - hat ja keiner gesagt, dass das ohne Fahrerlaubnis nicht geht. Spätestens der Opa hätte Dich allerdings darauf hinweisen müssen. Hier ist alles falsch gelaufen.

Zumindest wurdest Du nicht fahrenderweise auf einem Gehweg erwischt. Hier gibt es eine Übersicht über eScooter-Bußgelder: https://www.bussgeldkatalog.de/e-scooter/

Eine Gefängnisstrafe ist wohl nicht zu erwarten, aber der eScooter wird nun sehr teuer werden.

Du sagst einfach die Wahrheit, wenn Du von der Polizei nochmal gefragt wirst. Und Du entschuldigst Dich. Du hast nicht gewusst, dass das verboten ist. Wenn dann sind das höchstens Fahrlässigkeitsdelikte.

Ins Gefängnis kommst Du deshalb nicht. Die Strafe wird auch nicht im Führungszeugnis stehen. Deshalb wirst Du später bei der Berufswahl auch keine Probleme bekommen. Die Sache ist also ärgerlich. Aber die Welt geht deshalb nicht unter.

Aber Geld kosten kann das schon. Eine Sanktion wird es dafür geben. Notfalls musst Du nochmal mit Deinem Opa sprechen, ob er Dir da helfen kann. ...

1. Opa hat doch Schuld

2. Auch wenn Opa Schuld hat, Du bist dran, denn man vergewissert sich VORHER, bevor man losfährt!

3. Es gild hier in Deutschland:

Unwissenheit schützt NICHT vor Strafe!

4. Knast wird es nicht, Sozialstunden, mehr wird da nicht passieren.

Werbung in eigener Sache ist in diesem Forum verboten! Also verpiss Dich von hier; wer Deinen Versprechungen glaubt wird selbst bald erfahren welch faules Angebot Du hier machst.

Elan07 
Fragesteller
 25.07.2022, 12:27

Was habe ich denn gemacht?? Ich weis einfach nicht mehr weiter und wollte nach Hilfe fragen…

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Answer123  25.07.2022, 22:52

Falscher Thread?

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