Kann die polizei die ip adresse eines gelöschten fake Accounts noch nachverfolgen?

4 Antworten

Gehe mal davon aus, dass die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland und die Beauskunftung derzeit für sieben Tage erlaubt ist. Das bedeutet, der Zusammenhang zwischen einer IP-Adresse und einem Account bzw. einer IP-Adresse und dem verwendeten Anschluß ist ab dem achten Tag ggf. nicht mehr auflösbar.

Wenn es sich um Server in USA handelt, gilt diese Regel jedoch nicht wirklich, d.h. hier können Vorratsdaten immer noch deutlich länger aufbewahrt werden.

Bei einem Server in China ist das womöglich noch sehr viel länger, aber ein Zugriff per Ermittlungsbehörden könnte sehr schwer werden.

Lies hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung

Also stellen sich eigentlich immer zwei Fragen:

  • Wie lange ist man in der Lage, die Existenz eines Fake Accounts noch abzufragen und die dazu gehörigen IP-Adressen erfolgreicher Logins?
  • Wie lange kann man zu einer IP-Adresse noch den Anschluß, dem sie zugeordnet wurde, ermitteln?

Die Antworten hängen stark davon ab, in welchem Rechtsraum das passiert, und ob die Ermittlungsbehörden in Deutschland in der Lage sind, auf diese Daten zuzugreifen.

Okay vielen Dank!

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Klar, weil die IP Adresse nicht zum Fakeaccount gehört, vielmehr zum Router/Server.

Die IP Adresse besteht also weiterhin, egal ob es diesen Fakeaccount noch gibt oder nicht!

Sicher. Unternehmen wie Facebook und dazugehörige Plattformen löschen sowieso nichts. Das ist in der Serverinfrastruktur meistens gar nicht vorgesehen.

Ok hört sich gut an. Danke

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was meinst du was heute alles so möglich ist, da nützt es nichts mal kurz zu löschen.
Man hinterlässt etliche Spuren in I-Net