Wird das Einkommen aus der Selbständigkeit brutto oder netto auf die Witwenrente angerechnet?

1 Antwort

Ist die Frage aus Österreich gestellt?

Durch eine Frage aus der letzten Woche weiß ich, dass es dort wohl eine"neue Selbständigkeit" gibt, die in gewissen Grenzen steuerfrei ist.

Für Deutschland wäre es eine fehlerhafte Frage, denn es gibt hier keine "geringfügige steuerfreie Nebentätigkeit."

Es gibt in Deutschland eine geringfügige Nebenbeschäftigung als Arbeitnehmer (MiniJob), die ist nicht steuerfrei, aber die Steuer wird vom Arbeitgeber pauschal gezahlt und auf Renten nicht angerechnet.

Selbständige Tätigkeiten sind hier nur bis zu 410,- Euro pro Jahr steuerfrei, wenn man in der Hauptbeschäftigung angestellt ist. Und selbständige Tätigkeiten werden nach den gleichen Grenzen angerechnet, oder nciht angerechnet, nur eben, dass sie nicht steuerfrei sind.

...nein aus DE

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...ich muss mich berichtigen. Es muss heißen als Kleinunternehmer.

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@SHCUX

Kleinunternehmer ist ein Begriff aus der Umsatzsteuer undsagt nur etwas über den Vorjahresumsatz aus(weniger als 17.500,- Euro).

Das hat nichts mit Gewinn zu tun. der kann 0,- euro sein, oder 16.000,- Euro, wäre beides als Kleinunternehmer möglich.

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