Buchhaltung: wie umgehen bei Ware ohne Belege?

4 Antworten

Wenn Du es geschenkt bekommst, hast Du keine Ausgabe, also kein Problem.

Ich würde die Schenkungen aber ruhig notieren, schließlich muss man gelegentlich prüfen, ob man auch ohne Schenkungen leben könnte.

Für den Fall Flohmarkt nimm Dir doch selbst einen Quittungsblock mit, dann kannst Du Dir die Zahlung quittieren lassen.

Verweigert der Verkäufer, Eigenbeleg, wie Vulkanismus schon schrieb.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Um den ganzen Papierkram zu umgehen würde ich ohne Rechnung gekaufte Waren ganz einfach auch ohne Rechnung wieder verkaufen.

Und wie soll dann die Gewinnermittlung aussehen?

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@Privatier59

Deine Phantasie reicht nicht dazu aus, Dir das an Mist vorzustellen, was ich schon gesehen habe.

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Da wir in einem bürokratischen Land leben, empfiehlt sich eine gute Dokumentation aller Geschäftsvorfälle. In diesem Fall würde es also ein festes Buch sein (also keine losen Blätter) und da wird dann eingetragen: Datum, Beschreibung der Ware (z.B. grünes Baumwoll-Kleid von Lasagne Gr. 38) von Tante Frieda oder 1 Paar schwarze Lederschuhe Marke Dinkelacker von Onkel Paul. Und in weiteren Spalten wird Datum des Verkaufs und der erzielte Betrag eingetragen. Was insgesamt im Jahr als " geringfügig" gilt, sagt das Finanzamt (kostenlos) oder der Steuerberater (gegen Bares).

Eine Bekannte von mir macht das mit Kleidung und Schuhen für Kleinkinder.

Positionen, die von anderen überlassen werden, verursachen keine Kosten und sind damit nur einnahmeseitig zu berücksichtigen.

Positionen, die sie kauft, photographiert sie mit dem Handy, damit der Gegenstand und der Preis nachher noch dokumentiert sind. Sie kann sich ansonsten nicht mehr erinnern, was der Einkaufspreis für die einzelnen Stücke war :-)

Da wird die Bekannte aber Augen machen, wenn "das Finanzamt" Belege sehen will.

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