Selbstständig und Teilzeit arbeiten geht das?

2 Antworten

Spätestens mit einer Teilzeitbeschäftigung oberhalb der Einkommensgrenze eines Minijobs bist / wirst Du automatisch selbst krankenversichert.

Hinsichtlich einer Selbstständigkeit liegt die Einkommensgrenze ( um in der Familienversicherung verbleiben zu können ) bei 485 Euro.

Grobe Schätzung:

Aus der Familienversicherung fliegst du raus und bist dann über deinen Arbeitgeber pflichtversichert. Da der Gewinn aus deinem Gewerbe wohl unterhalb deiner Teilzeittätigkeit liegt, bleibt dieser sozialversicherungsfrei.

Je nach Höhe des Gewinn und der geleisteten Stunden kann dies aber auch ganz anders aussehen.