Welche Unterlagen als selbständiger zur Ermittlung von Kita Gebühren?

2 Antworten

Jede Kommune setzt die Gebühren selbst fest. In unserer Kita habe ich damals zur Berechnung der Gebühren den letzten Steuerbescheid einreichen müssen. Danach war klar, dass ich den Höchstsatz zahlen musste und daran hat sich auch nie mehr etwas geändert.

Die BWA ist eine Auswertung, die sich aus der Buchhaltung ergibt.

Wie die Kita-Gebühren bemessen werden, ist von Bundesland zu Bundesland, ggf. sogar von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich - um die Frage zu beantworten, solltest Du daher die für Euch geltende Satzung lesen und bei der zuständigen Stelle der Gemeinde anrufen. In NRW ginge es jetzt nur um eine vorläufige Einstufung, später müsstest Du dann den Einkommensteuerbescheid 2023 vorlegen, dann würde der Beitrag endgültig festgesetzt und es käme je nachdem zu einer Nachzahlung oder Erstattung.

Aramsamsam180 
Fragesteller
 25.05.2023, 10:15

Also hat sie recht oder nicht ? Kommen aus Nordrhein Westfalen und ich hab bei der Stadt angerufen aber da hab ich nicht alles verstanden

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Eifelia  25.05.2023, 10:20
@Aramsamsam180

?? Wer hat womit Recht? Was steht denn in der Satzung zur Bemessung der Beiträge und zum Nachweis des Einkommens? Im Zweifel wirst Du halt nochmal bei der Stadt anrufen müssen und die offenen Fragen klären.

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Aramsamsam180 
Fragesteller
 25.05.2023, 10:44
@Eifelia

Hätte jetzt eher ne Antwort erwartet von jemanden der das schon mal hatte und mir einfach sagen kann was damals bei ihnen verlangt worden ist.

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Eifelia  25.05.2023, 10:47
@Aramsamsam180

Joah, leider stand nur weder das noch die zur Beantwortung notwendigen Fakten in der Ausgangsfrage 🤷🏻‍♂️.

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Andri123  25.05.2023, 11:45
@Aramsamsam180

Ich denke auch, dass Du selbst Deinen Gewinn fürs aktuelle Jahr schätzen musst. Und wenn nächstes Jahr der Steuerbescheid da ist, wird nachberechnet.

Dazu muss man keine Unterlagen einreichen, geht ja gar nicht.

Wenn Du schon länger selbständig bist, nimmst Du halt das Mittel der letzten Jahre. Wenn Du denkst, dieses Jahr wird es nur die Hälfte, dann die Hälfte.

Das ist halt so wie bei der Heizkostenvorauszahlung. Zahlt man hohe Abschläge und heizt wenig, bekommt man bei der Abrechnung was zurück, oder man zahlt wenig und heizt viel, dann muss man nachzahlen. Deshalb kann es der Stadt auch relativ egal sein, ob Du Dich bei der Prognose arm rechnest.

Das war bei mir beim Bafög (Aktualisierungsantrag) auch so.

Im Artikel unten steht es auch so.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjQxr6JkZD_AhWB2qQKHTCfA_oQFnoECBYQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.duisburg.de%2Fvv%2Fprodukte%2Fpro_du%2Fdez_ii%2F51%2Felternbeitraege-fuer-kindertageseinrichtungen.php&usg=AOvVaw3j_mfbmp1--KsxEV5ZEdqK

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