Als Azubi Nebengewerbe Anmelden?

2 Antworten

1. Da es nur ein Auftraggeber ist, muss ich Neben- oder Hauptgewerbe anmelden?

Ist es nachts kälter als draußen? Nebengewerbe ankreuzen zu statistischen Zwecken.

Mal § 2, Nr. 9 SGB VI gelesen? Solltest du mal. Sehr interessant für Selbständige mit einem Auftraggeber. An dieser Stelle seien auch die DRV Formulare V0023 und V0050 genannt. Die wirst du alsbald wohl ausfüllen müssen.

Ein Monat habe ich schon gearbeitet, wenn alles zu kompliziert wird, würde ich gerne aufhören und schluss machen, wie sollte ich dann die €1300 die ich schon verdient habe versteuern?

Das sagt dir dein Steuerberater. Ob dies noch unter Einkünfte aus Leistungen fällt oder schon Gewerbebetrieb darstellt. Entsprechend Anlage SO oder G + EÜR.

Nachanmeldung ist kein Problem

Doch. Wenn diese nicht spätestens 1 Monat nach Aufnahme der Tätigkeit erfolgt, kann ein Bußgeld gegen dich verhängt werden.

Wenn ich Hauptgewerbe anmelde, was ändert sich alles mit meiner Ausbildung? Ich will die umbedingt zu ende machen.

Nichts.

Momentan bin ich noch bei der  AOK familienversichert.

Nicht wenn du aktuell einer betr. Ausbildung nachgehst. Dann wärst du hierüber versicherungspflichtig beschäftigt (§ 5 Abs. 1, Nr. 1 SGB V).

Da du angibst, dass du Geld aus deiner Ausbildung bekommst (dein Netto interessiert wirklich niemanden), wage ich zu bezweifeln, dass diese schulisch und du familienversichert bist.

Habe ich das jetzt alles soweit richtig analysiert oder fällt noch jemandem was ein, der sich mehr mit Steuern, Gewerbe, etc. auskennt?

Deine Ausbildung bildet augenscheinlich den Mittelpunkt deines Erwerbslebens. Also ist die Nebentätigkeit nicht beitragsrelevant in Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Zur Rentenversicherungspflicht schrieb ich ja bereits was.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Vor allem steht die Frage: Erlaubt der Ausbildungsbetrieb das?