Minijob plus zusätzliche selbstständige Tätigkeit

3 Antworten

Wäre das Nebengewerbe oder selbstständige Tätigkeit?

Hö? Es wäre vermutlich eine im Nebenerwerb ausgeübte selbständige Tätigkeit. Ist aber nicht wirklich von Belang.

Wie viel Zuverdienst bei dieser Tätigkeit würde sich lohnen, dass möglichst wenig Steuern gezahlt werden müssten und ich weiterhin familien-krankenversichert wäre?

Wenn du in deinem Minijob 450,- € verdienst darfst du im Bezug auf die Familienversicherung folgenden Verdienst haben:

0,- €

Ich hatte mir einen Zuverdienst von ca 200 vorgestellt?

Wie viel Umsatz müsstest du machen um 200,- € Gewinn im Monat zu haben? Das weiß hier keiner, das hängt von den Kosten ab, die dies generiert (Betriebsausgaben).

Aber wie gesagt bei einem Verdienst aus Minijob+Selbständigkeit von mehr als 450,- € im Monat endet die Familienversicherung, und dann ginge die Rechnerei los und es stellt sich die Frage was dann den Mittelpunkt deiner Erwerbstätigkeit bildet.

  • Hauptberuflich angestellt (Minijob) --> freiwillige Mitgliedschaft in der GKV. Beitragsbemessung auf alle Einkünfte mindestens jedoch 1/3 der Bezugsgröße (~921,- € fiktives Einkommen p.M.)
  • Hauptberuflich selbständig --> freiwillige Mitgliedschaft in der GKV. Beitragsbemessung auf alle Einkünfte mind. jedoch 1/2 der Bezugsgröße (~1.382,- € fiktives Einkommen p.M. und gilt auch nur bei Härtefällen oder Existenzgründungen, ansonsten auf 2/3 der Bezugsgröße).

In jedem Fall wäre der Kasse das Einkommen nachzuweisen (§§ 60 ff SGB I) sonst wird der Höchstbeitrag fällig.


Lohnt sich das überhaupt?

Du hast m.M.n. - wie viele Leute - eine falsche Herangehensweise an das Thema Selbständigkeit oder allgemein das Geld verdienen.

Mehr ist immer besser

Es gibt keine Steuersätze von 100% und es gibt auch bei der Sozialversicherung eine Beitragsbemessungsgrenze. Daher sollte es dein grundsätzliches Bestreben sein nicht möglichst wenig, sondern möglichst viel zu verdienen.

Liegen die Gesamteinkünfte aus der nebenberuflichen Selbständigkeit und dem Minijob über 365 € x 12 = 4380 €, besteht kein Anspruch auf Familienversicherung mehr.

wfwbinder  17.08.2014, 15:59

Nur mal eine Frage zur Ergänzung, wenn die Grenze um aus der Familienversicherung zu fliegen bei 4.380,- liegt, ist man doch mit einem Minijob von 450,- auf jeden Fall raus. Ist das nicht gegen den Sinn vom Minijob?

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Primus  17.08.2014, 16:04
@wfwbinder

Ich wollte mich gerade verbessern, aber Du warst schneller.....

Wenn du über 450,- € im Monat kommst (Minijob Brutto + Gewinn Selbständigkeit) ist AUF KEINEN FALL eine kostenlose Weiterversicherung möglich.

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Tina34  17.08.2014, 17:13
@Primus

Hier noch mal der offizielle Text von der AOK:

Wichtig: Ein Überwiegen des Arbeitsentgelts aus der geringfügigen Beschäftigung wird für die Anwendung der Einkommensgrenze von 450 Euro nicht verlangt. Damit ist die Familienversicherung selbst dann noch möglich, wenn das sonstige anrechenbare Gesamteinkommen bereits über dem Betrag von 395 Euro liegt, zusammen mit dem Entgelt aus dem Minijob jedoch die Grenze von 450 Euro nicht übersteigt.

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Kevin1905  18.08.2014, 14:22
@Primus

Um deine Zahlen aktuell zu halten ein kleiner Tipp:

Jedes Jahr im Januar nach der Bezugsgröße googlen. Die meisten Werte zur Sozialversicherung leiten sich hiervon ab. So auch die Einkommensgrenze für die Familienversicherung bei anderen als Arbeitseinkünften. Diese ist definiert als 1/7 der Bezugsgröße.

Bezugsgröße 2014: 2.765,- € / 7 = 395,- €.

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Primus  18.08.2014, 14:36
@Kevin1905

Mein Dank wird Dir ewig nachschleichen........ ;-))

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Die Möglichkeit der Familienversicherung wäre bei dieser Konstellation nicht mehr gegeben. Jetzt kommt es auf Deine Prioritäten an, Familienversicherung und Minijob - kein Problem, Familienversicherung und Nebenerwerb als Yoga- Lehrer - auch kein Problem. Alles parallel laufen lassen wird zu Problemen führen, es sei denn man ist bereit Steuern zu zahlen. Was hast Du dagegen Steuern zu entrichten wie Millionen Menschen auch ?