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Kosten für Therapiehund steuerlich geltend machen (Freiberuflerin)?

Bald bekomme ich einen wunderbaren Hund aus dem Tierschutz, den ich auch im Rahmen meiner Arbeit mit meinen Klient:innen pädagogisch einsetzen möchte. Nun bestehen da bei mir einige Unsicherheiten, ob ich Kosten für den Hund als Therapiehund in meine Betriebsausgaben aufnehmen kann?

Es handelt sich um folgende Kosten: Anschaffung, Hundehaftpflicht, Leinen/Zubehör, Futter, Hundeschule, Therapiehundausbildung

Da gibt es ja bereits ein Urteil von einer Lehrerin, die einen Hund als sog. Schulhund gehalten hat und die Kosten zu 1/3 absetzen konnte:

https://www.stb-goetz-kollegen.de/news_aerzte/winter_2019/therapiehund

Und ein anderes Gericht urteilte mit 50%:

https://www.juraforum.de/news/hundekosten-einer-lehrerin-teilweise-werbungskosten_223026

Allerdings lag der Fall da ein bisschen anders:

1. Die Schulkonferenz hatte beschlossen, dass ein Schulhund eingesetzt werden sollte. Das konnte die Lehrerin mit verschiedenen Schreiben nachweisen. Kann ich als Selbständige einfach beschließen, dass der Hund Teil meines Angebots ist und somit als Arbeitsmittel gilt?

2.Der Beschluss mit 1/3 kam zustande, weil das Gericht davon ausging, dass der Hund zu 2/3 einem privaten Zweck dient. Die Lehrerin setzte den Hund 5 Tage pro Woche in der Schule ein. Bei mir sind es aktuell weniger Stunden, die ich mit meinen Klient:innen verbringe. Ergo, wie berechne ich den Anteil zu dem mein Hund privat bzw. beruflich eingesetzt ist?

3.Die Therapiehundausbildung müsste ja in jedem Fall kein Problem sein, weil die ja nachgewiesenermaßen für berufliche Zwecke ist. Aber wie sieht es mit der Hundeschule aus?

Ich will keine Betriebsprüfung riskieren (das kann nun wirklich niemand gebrauchen). Im Zweifelsfall würde ich glaube ich eher auf Geltendmachung verzichten, als mich da irgendwie für's Finanzamt "auffällig" zu machen. Was meint ihr - was kann ich gut absetzen und was nicht?

Danke für die Hilfe :-)

Freiberufler, hund, Hundehaltung, selbstständig, Selbstständigkeit, freiberufliche Tätigkeit

Keine freiberufliche / selbstständige Tätigkeit angemeldet, wie verhalte ich mich korrekt?

Hallo Zusammen, danke vorab!

Ich hatte 2018-2020 als engagierter Musiker von Coverbands Einkommen, aber ich hatte mich nicht als Freiberufler oder Selbständiger beim Finanzamt angemeldet, weil ich naiverweise nicht wusste, dass ich das muss. Ich habe euch mal alle Einkünfte kurzer Hand aufgeführt, für maximale Transparenz.

Da ich Student war, hatte ich keinen Druck die Steuererklärung abzugeben. Nun will / muss ich die Jahre erklären und weiß nicht, wie ich vorgehen soll.

Da ich in versch. Threads unterschiedliches gelesen habe, hätte ich gern eure Meinung zu folgenden Fragen:

1)     Soll ich meine freiberufler / selbständige Einkünfte direkt in der EÜR und Anlage S erklären, ohne zusätzliche Hinweise an das Finanzamt?

2)     Da ich weder mit der Band (GbR) noch mit den freiberuflichen Tätigkeiten über den Freibetrag (2400€), bin ich dafür ohnehin nicht steuerbefreit?

3)     Wenn eure Devise ist „den richtigen Weg zu gehen“, wie ich schon häufiger in anderen Beiträgen gelesen habe, - was ist damit gemeint? Rechtsberatung, Geständnis beim Finanzamt?

Das Finanzamt erkennt Cover-Musiker wohl nicht immer als Freiberufler an, deswegen habe ich auch immer „Ständerständiger“ dazugeschrieben.

Ich bin sehr dankbar für jeden konstruktiven Hinweis, danke für die große Hilfe!

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Finanzamt, Freiberufler, selbstständig, Steuererklärung, Steuern

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