Gibt es eine Frist, bis wann ein Gründerkredit ausgezahlt werden muss nach erfolgter Vertragsunterschrift?

Hallo Ihr Lieben :) !

Folgende Situation: Ich mache mich aktuell im Franchise selbstständig und habe in diesem Kontext erfolgreich einen Gründerkredit (Summe im mittleren fünfstelligen Bereich) beantragt; die entsprechenden Verträge sind auch beidseitig unterschrieben. Rechtlich gesehen muss der Kredit nun ausgezahlt werden.

Allerdings zögert die Bank den Prozess gefühlt doch sehr stark hinaus. Nicht falsch verstehen: Ich sehe absolut ein, dass dort aktuell vermutlich Viele überlastet sind. Allerdings war schon der Beantragungsprozess geradezu durchzogen von Verzögerungen, teils widersprüchlichen Aussagen und Nachforderungen von Unterlagen, von denen eigentlich klar hätte sein müssen, dass sie nicht einfach so zu beschaffen oder in Teilen sogar geheim sind.

Tja, hat irgendwie alles geklappt. Wahrscheinlich bin ich nur paranoid, ich habe sowas noch nie vorher gemacht. Und nein, ich unterstelle niemandem bewusst böse Absichten oder Ähnliches. Vermutlich ist es Überarbeitung. Aber ich brauche langsam Ergebnisse.

Daher die Frage: Gibt es - ganz, ganz, ganz prinzipiell - irgendeine Frist, bis wann ein Gründerkredit nach Unterschrift seitens beider Parteien durch die Bank ausgezahlt werden muss? Im Vertrag steht keine, das mal vorab.

Lieben Dank :) !

Bank, Geschäftskonto, selbstständig, Selbstständigkeit, Unternehmen, Vertrag, Vertragsrecht, Auszahlung
Nebengewerbe - Darf ich folgende Dinge versteuern und wenn ja, wie?

Ich habe ein Nebengewerbe im Grafikbereich angemeldet, dass ich von zu Hause aus mache. Bei der Festhaltung meiner Ausgaben sind Fragen zu ein paar Dingen aufgekommen.

Kann ich Stromkosten versteuern? Und wenn ja, wie?

Ich sehe nirgends, wie viel Strom ich für welches Elektrogerät ausgegeben habe. Mein Computer hat viel Leistung und das macht einen sichtbaren Unterschied. Darf man da eine realistische Schätzung abgeben? Wenn man 20 Stunden in der Woche gewerblich damit arbeitet, dass man dann den Durchschnittswert nimmt und anhand der Stromrechnung einen Betrag errechnet (muss das monatlich gemacht werden, oder einmal jährlich?), oder geht das nicht bzw. wäre nur möglich, wenn man ein Büro besitzen würde?

Kann ich einen Router und den Internet-Tarif versteuern?

Ähnliches Problem. Das Internet nutze ich ebenfalls privat. Es war so, dass ich Homeoffice gemacht habe im Angestelltenverhältnis. Und weil mein Smartphone-Tarif (den ich als Hotspot nutzte) dafür viel zu langsam war, hatte ich einen Router angeschafft. Aber genauso ist er jetzt auch für die gewerbliche Tätigkeit erforderlich zusammen mit dem Tarif. Wie verhält sich das hiermit?

MidJourney

Darf ich ein Abo eines Bildgenerierungsdienstes gewerblich versteuern, wenn ich dieses auch gewerblich nutze? MidJourney wird in Dollar bezahlt. Muss ich hier in der Buchhaltung auch Dollar angeben, oder es in Euro umrechnen/schauen, wie viel bei den entsprechenden Monaten immer abgebucht wurde?

Gewerbe, selbstständig, Steuerberatung, Steuererklärung, Steuern, versteuern
Brauche ich für ein Nebengewerbe ein eigenes Bankkonto? (Und nutzt jemand N26?)?

Ich habe 2 unterschiedliche Fragen, die aber stark zusammenhängen. Deshalb möchte ich sie beide in einem Thread stellen.

Darf man sein privates Bankkonto für ein (Neben-)gewerbe nutzen? Und unterscheiden Banken da zwischen Konten von Privatpersonen und deren Gewerbe (heißt, wenn man alleine selbstständig ist, vielleicht auch nur Teilzeit - Kein Unternehmen mit mehreren Mitarbeitern).

GPT schreibt, dass ich mein privates Konto für mein Gewerbe nutzen darf. Aber die Frage, ob man bei der Registrierung ein Bankkonto als Privat oder Gewerblich kennzeichnen muss, beantwortet er auch mit Ja.

Und nutzt noch jemand von euch die Bank N26? Ich habe mir dort vor wenigen Monaten ein kostenloses Konto erstellt. Also hauptsächlich bin ich bei der Sparkasse, aber N26 hat eine kostenlose Variante, wo man eine Online-Kreditkarte bekommt und ich damit einen Kauf tätigen wollte (der passenderweise auch für mein Gewerbe war). Ich habe aber keine Ahnung mehr, ob ich bei der Registrierung angeben musste, ob ich das Konto privat nutze oder gewerblich, ob ich das nachträglich noch ändern kann und ob es mich jährlich oder sogar monatlich etwas kosten muss, dieses Konto zu besitzen, wenn es gewerblich nutze. Dass ich dieses N26-Konto jetzt einfach ohne weiteres für mein Gewerbe nutze, obwohl ich angegeben habe, dass es ein privates Konto ist (wenn ich das bei der Registrierung gefragt worden sein sollte), ist nicht möglich oder?

Man merkt wahrscheinlich, dass ich überhaupt keine Ahnung habe. Wäre ein Steuerberater auch für solche Fragen ein Ansprechpartner?

Bank, Bankkonto, Gewerbe, selbstständig, Selbstständigkeit
Keine freiberufliche / selbstständige Tätigkeit angemeldet, wie verhalte ich mich korrekt?

Hallo Zusammen, danke vorab!

Ich hatte 2018-2020 als engagierter Musiker von Coverbands Einkommen, aber ich hatte mich nicht als Freiberufler oder Selbständiger beim Finanzamt angemeldet, weil ich naiverweise nicht wusste, dass ich das muss. Ich habe euch mal alle Einkünfte kurzer Hand aufgeführt, für maximale Transparenz.

Da ich Student war, hatte ich keinen Druck die Steuererklärung abzugeben. Nun will / muss ich die Jahre erklären und weiß nicht, wie ich vorgehen soll.

Da ich in versch. Threads unterschiedliches gelesen habe, hätte ich gern eure Meinung zu folgenden Fragen:

1)     Soll ich meine freiberufler / selbständige Einkünfte direkt in der EÜR und Anlage S erklären, ohne zusätzliche Hinweise an das Finanzamt?

2)     Da ich weder mit der Band (GbR) noch mit den freiberuflichen Tätigkeiten über den Freibetrag (2400€), bin ich dafür ohnehin nicht steuerbefreit?

3)     Wenn eure Devise ist „den richtigen Weg zu gehen“, wie ich schon häufiger in anderen Beiträgen gelesen habe, - was ist damit gemeint? Rechtsberatung, Geständnis beim Finanzamt?

Das Finanzamt erkennt Cover-Musiker wohl nicht immer als Freiberufler an, deswegen habe ich auch immer „Ständerständiger“ dazugeschrieben.

Ich bin sehr dankbar für jeden konstruktiven Hinweis, danke für die große Hilfe!

Bild zu Frage
Finanzamt, Freiberufler, selbstständig, Steuererklärung, Steuern
2 Millionen Kredit für Unternehmensgründung?

Guten Abend,

Meine Frage ist, ob es möglich ist (unter unten beschriebenen Umständen) einen Bankkredit über 1.5€ milionen - 2€ milionen zu bekommen?

Situation:

Ich brauche das Kapital um damit ein Campingplatz zu gründen resp. aufzubauen. Mit den Kosten (1.5 bis 2 milionen €) würde sowohl der Grundstückpreis als auch die gesamten Baukosten gedeckt. Das Camping hätte einen fokus auf Wohnmobil/Wohnwagenstellplätze und keine Saison/Langzeitstellplätze. Angepeilter Jahresumsatz beläuft sich auf 15'230'000€ Brutto. Der Umsatz generiert sich aus der Vermietung der Stellplätze sowie üblichen Campinginternen Wirtschaftsstätten wie Campingshop, Schwimmbad, Fahrradverleih, etc.

Zu mir: Eigenkapital ist in höhe von 250'000€ vorhanden. Einkommen wäre zur Zeit des Projekts natürlich 0€ fix resp. nach dem Bau des Camping abhängig vom Umsatz.

Der Kredit wäre Idealerweise über eine Laufzeit von 20 Jahren, könnte nach Plan aber auch über 10 Jahre getilgt werden.

Businessplan, Bauplan ist alles bereits vorhanden.

Ist es möglich/üblich dass einem eine Bank unter solchen Voraussetzungen einen Kredit in dieser Höhe (~1.5 - 2 Mio €) ausstellt? Falls nicht, welche anderen Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?

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Bafög + Minijob + Selbstständig?

Guten Mittag liebe Mitglieder von Finanzfrage,

ich habe eine (wichtige) Frage zu der Bafög Anrechnung, Näheres siehe unten:

Mein Bafög Zeitraum ist 10/2020 bis 09/2021.

Ich habe bis jetzt auf geringfügiger Basis gearbeitet und vom 01.10.2020 bis einschließlich 30.04.21 2089€ verdient.

Nun habe ich den Job gekündigt und fange zum 01.05. einen neuen Job (ebenfalls geringfügig) an und verdiene da 200€ monatlich (stud. Hilfskraft). Kurzfristig wurde mir eine neue Stelle in der Lernförderung an einer Schule angeboten, allerdings auf Honorarbasis, ich wäre also selbstständig und würde hier 20€/h verdienen, also 640€ im Monat. Da diese schon allein für die Erfahrung und den Lebenslauf sehr sinnvoll ist, habe ich natürlich zugesagt.

Nun ist die Frage, inwiefern mir das Gehalt der beiden Jobs beim Bafög angerechnet wird, da es ja einerseits eine selbstständige Tätigkeit, als auch ein Job auf geringfügiger Basis ist.

Insgesamt arbeite ich 13std/Woche (5 als Hilfskraft, 8 in der Lernförderung) und wäre immer noch hauptsächlich Student.

Ich kriege momentan 744€ Bafög (ohne Kranken- u. Pflegeversicherung). Da ich mich als selbstständiger demnächst studentisch krankenversichern lasse, bekomme ich noch ca. 100€ mehr Bafög, also ca. 850€.

Über den Bafög Zeitraum würde ich Folgendes verdienen:

01.10 - 30.04.21 = 2089€

01.05. - 30.09 = 4200€ (5x 640 + 5x 200€)

Also insgesamt 6289€, eventuell auch nur 5649€, also 524€ oder 470€ pro Monat, wenn man dass durch 12 nimmt.

Wie viel würde mir da vom Bafög abgezogen werden? Ich bedanke mich schon mal für jede hilfreiche Antwort und jeden hilfreichen Tipp :)

Liebe Grüße

Yoshi

Studium, Student, BAföG, gehalt, geringfügige Beschäftigung, Minijob, selbstständig, Selbstständigkeit, Steuern, Lehrer, Bafög-Amt
Hauptberuflich Angestellt und nebenberuflich Selbständig: Bis zu Wie viel darf man in der Selbständigkeit dazu verdienen?

Hallo liebe Finanzfreunde :)

Ich versuche das mal so gut es geht übersichtlich zu gestalten.

Angestellt:

mein bester Kumpel ist angestellt und verdient monatlich zwischen 2000 und 2250 Euro Netto (mit Zuschläge). Gesamtbrutto ist glaube ca. bei 2900 Euro bin mir aber nicht sicher. Er meinte irgendwas mit ca. 35000 Brutto im Jahr laut elektronischer Lohnsteuerbescheinigung.

Selbständigkeit:

Zudem ist er selbständig und arbeitet alle 2 oder 3 Monate mal. Also hat kein regelmäßiges Einkommen.

Ein Steuerberater meinte einmal sein Einkommen aus der Selbständigkeit sollte nicht höher sein als sein Einkommen aus der Angestelltentätigkeit, da er sonst zusätzliche GKV-Beiträge bezahlen müsste und zudem das es dann zur Hauptberuflichkeit gezählt wird.

Die Frage hierzu ist: Darf sein Umsatz aus der Sbst. nicht höher sein als sein Brutto aus der Angest. Tät.? Oder sein Gewinn nicht höher als sein Nettoeinkommen?

Er hat nämlich wenn er mal Aufträge erhält Materialkosten in Höhe von ca. 2000 Euro inkl. MwSt., manchmal auch noch höher. Am Material verdient er auch einen kleinen Teil davon (ca. 200-300 Euro oder so).

Beispiel:

Angest. T.

2150€ Netto - Brutto z.B. 3200€

Einnahme vom Kunden 2800€ davon ist rein Netto also abzgl. Umsatzsteuer, dann ca 1000€.

Dürfte er somit 2 solche Aufträge annehmen in einem Monat, so dass er mit 2000 Euro noch unter seinem Angest. T. - Netto liegt? Und wie sieht es damit aus, da er ja nicht monatlich (regelmäßig) so zusätzlich verdient, darf er wenn er 1x im Quartal etwas zusätzlich macht, dann auch über die letzten Monate zusammengerechnet mehr einnehmen?

Viele Fragen und ich habe keine Antworten für Ihn :) da ich früher auch selbständig war kenne ich mich etwas aus. Er kann leider nicht so gut deutsch so das er das alles hier einigermaßen erfragen könnte.

Ich hoffe jemand von euch weiß wie das läuft. Bitte wenn möglich so gut und genau wie möglich beschreiben. Und wenn möglich leicht verständlich. Sonst sitze ich mit Ihm 2-3 Stunden da.

Vielen Dank im voraus.

Einnahmen-Überschuss-Rechnung, selbstständig, Steuerrecht, Versteuerung
Mini-Gewerbe/ Kleinunternehmer nötig?

Guten Tag,

Ich bin in einer Firma Vollzeit eingestellt und möchte selbstgebackene Lebensmitteln auf Weihnachtsmärkte verkaufen. Dafür habe ich eine Reisegewerbekarte erfasst und werde von meiner aktuellen Stelle einen unbezahlten Urlaub nehmen.

1) Ist es ein Vergehen, wenn ich nicht mein Arbeitgeber wegen dieser Tätigkeit informiere? In meinem Vertrag steht, dass eine Nebentätigkeit während des unbezahlten Urlaubs nicht erlaubt ist, wenn sie irgendwie Wettbewerb gegen der Firma zuführt. Hier wird meine Nebentätigkeit keinen Wettbewerb zuführen, da sie komplett unterschiedliche ist, aber ich wollte mich nur vergewissern.

2) Das Gewerbeamt hat mir gesagt, dass ich dafür nur eine Reisegewerbekarte brauche. Aber ich bin mir nicht sicher; da Haftetiketten auf jeder meiner Ware stehen werden (mit Zutaten, Gewicht, Adresse usw.), brauche ich eine zweite Steuernummer als selbständiger registriert? Kann ich einfach als beides angemeldet sein (Arbeitnehmer und Selbständiger)? Soll ich diese Nebentätigkeit berichten, und wäre es besser, mich als ein Mini-Gewerbe/ Kleinunternehmer einzuschreiben?

3) Falls ich eine zweite Steuernummer brauche, mit welchen Auswirkungen wird meinen aktuellen Arbeitgeber beeinflusst? Muss ich meine Firma darüber informieren?

4) Falls ich ein Mini-Gewerbe gründen muss, wozu soll ich mich wenden? Was sind die verschieden Schritte?

Herzlichen Dank für Ihre Hilfe, und Entschuldigen Sie mein schlechtes Deutsch!

Gewerbe, selbstständig, steuernummer
Soll ein Ehepaar (Arbeitnehmer mit hohen Einkünften / selbständig mit geringem Gewinn) die gemeinsame Steuerveranlagung für Einkommensteuer wählen?

Hallo zusammen,

ich hätte gern eure Hilfe & Erfahrungen.

mein Mann ist normal Arbeitnehmer und verdient etwa 80.000 EUR Brutto pro Jahr. Ich bin nebenberufliche Selbständing und verdient sehr gering etwa 5.000 EUR Brutto pro Jahr.

Wir habe durch gemeinsame Veranlagung für Einkommensteurerklärung gemacht und vom FA Einkommensteuerbescheid bekommen. Und wir müssen jetzt viel nachzahlen.

Wir haben eine zusammene Veranlagung gemacht und gerade den Bescheid vom FA bekommen. Wir müssen nun etwa 2.500 EUR nachzahlen wegen meiner geringere Einkünfte etwa 5.000 EUR. Also 50% von meiner Gewinn zahlen wir als Einkommensteuer.

So lange ich weiss, als Selbständig gibt es einen Grundfreibetrag von aktuell 8.004 Euro, der steuerfrei ist. Allerdings meine Einkünfte sind natürlich zu der gesamten Einkünfte von beiden additiert und berechnet worden. In diesem Fall, meine Einkünfte sind gar nicht steuerfrei berücksichtigt.

Meine Frage ist :

  1. Ist es wirklich so, dass geringere Einkünfte nicht mehr steuerfrei sind, wenn eherpaar zusammen durch gemeinsame Veranlagung für Einkommensteurerklärung macht (weil nur gesammte Summe berüchsichtigt wird)?

  2. Falls ja, wenn ich nur meine Einkünfte für Einkommensteurerklärugn mache (durch Einzelveranlagung), würde meine Einkünfte steuerfrei sein? In disem Fall, werden dann nur mein Manns Einkünfte für Einkommensteurer berüchsichtigt?

ich freue mich sehr auf eure Antworts und Erfahrungen!

VG Ashley

einkommensteuer, selbstständig
Einige Fragen zum Nebengewerbe [Schmuck]

Da mir bei gutefrage nicht geholfen werden konnte versuche ich es mal hier bevor ich mich in irgendein Forum durchwühle.


Ich möchte ein Nebengewerbe anmelden um mein Schmuck zu verkaufen. Mein Schmuck besteht aus Schmuckmasse (ist unter Pardo und/oder Fimo zu finden).


Zwar habe ich damals ein Seminar besucht für Existensgründer, doch diesen abgebrochen da ich zu unsicher war ob dies wirklich das richtige für mich ist.


Jetzt sieht es aber schon ganz anders aus. Ich möchte nicht davon leben wollen, wenn ich meine Kosten (Materialkosten) abdecken kann und der ein oder andere Euro eventuell über bleibt reicht es mir. Ein Businessplan habe ich dafür schon damals erstellt - müsste also nur nochmal den Finanzteil ergänzen (ein Shop gibt es nicht in dem ich damals eingekauft habe und der neue ist um 2-5 cent teurer)


Nun meine Frage ob meine Informationen noch richtig sind

  • Ich dürfte keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen

  • Ich müsste jährlich eine Umsatzsteuererklärung dem Finanzamt zukommen lassen

  • Ich dürfte nicht mehr als 4.000€ im Monat verdienen da ich sonst kein Nebengewerbe betreibe

  • Bei einem Nebengewerbe kann ich weiterhin in der Familienversicherung bleiben

  • Ich dürfte nicht mehr als 15 Stunden die Woche (60 Stunden im Monat) arbeiten

Welchen Beitrag solllte ich nicht erreichen um keine Umsatzsteuerpflicht nachkommen zu müssen ?

Dürfte ich auch zwei Namen auf mein Gewerbeschein anmelden ? (Tätigkeit im Grafikbereich)

Das war´s. Ist viel aber für mich sehr wichtig. Ich würdemich freuen wenn sich jemand damit auskennt und mir helfen kann.

Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Kleinunternehmer, selbständig, selbstständig, Familienversicherung, Nebengewerbe
Sebständig, Nicht angemeldet bei Finanzamt, Mwst einbehalten, Selbstanzeige und Strafe?

Hallo, ich weiß, ich werde jetzt bestimmt viel mit der moralischen Keule abbekommen...und habe es auch sicher verdient... Ich arbeite seit ca 15 Monaten als Freiberufler in der Webdesign-Branche. Habe damals (war mitten in der Trennung von Frau und Kind) den Erfassungsbogen vom Finanzamt zwar angefordert und erhalten, aber nicht wieder zurückgeschickt... Da nahm das Unheil also seinen Lauf...Da ich völlig unvorbereitet und ohne Hilfsmittel in jeglicher Form startete war das Geld also immer knapp (monatelang unter Hartz4 Satz). Der größte Fehler war aber, das ich zusätzlich zum Nichtanmelden immer Mwst. auf die Rechnungen geschrieben habe... Da ich nicht angemeldet war, wurde sie natürlich auch nicht eingefordert... Habe immer gedacht, wenn die Aufträge laufen, melde ich mich ordnungsgemäß (rückwirkend) an, und zahle die von mir einbehaltene Umsatzsteuer zurück... Das Geld war aber nie da, hatte (und habe) sogar existentielle Nöte... Bin leider viel zu spät aufgewacht, und möchte und muss jetzt alles bereinigen, bzw. mich meiner (Schand)Tat stellen...weiß nur nicht, wie ich das am besten tue...

Einer meiner Kunden hat dazu eine Betriebsprüfung des Finanzamtes gehabt, in der meine Rechnung aufgefallen ist... Verdammter Mist, in den ich mich da reingeritten habe... Es sind ca 1800€ von mir einbehalte Mwst.... Bin dankbar für Tips!!!!!!

Finanzamt, Selbstanzeige, selbstständig, Steuern, Umsatzsteuer
Kann man sich eine Existenz aufbauen mit einem Tabakgeschäft ohne Startkapital?

hallo, habe die frage schon bei gutefrage gestellt, aber dort hat man mir geraten mich hier zu informieren. Bin im Moment noch student, aber werde das Studium abbrechen, da ich kein sinn mehr darin seh (3.Semester).Aber ich möchte auch nicht wieder vom Staat abhängig sein, da ich in meinem gelernten Beruf (Kaufm. Ausbildung) nichts finde und bisher auch keine neue Ausbildung. Vielleicht habe ich jetzt eine einmalige Chance mich selbstständig zu machen, da es im moment kein richtigen tabakladen (incl. pfeifen, zeitschriften etc. ) in der Stadt gibt. der einzige hat vor kurzem geschlossen aufgrund des alters der besitzerin. der laden existierte über 30 Jahre. ich hab natürlich noch keine ahnung wie der umsatz war oder ob man davon überhaupt leben kann, aber ich glaube ich kann die geschichte schon vergessen weil ich kein geld habe oder gibt es da möglichkeiten? wenn ich mich arbeitslos melde habe ich kein anspruch auf ALG 1 und bekomme somit auch keine unterstützung. vielleicht kann mir jemand dazu was sagen. ich dachte mir ich ziehe es wenigstens in erwähnung sich selbstständig zu machen auch wenn es sehr wage ist da ich kein kapital und wenig erfahrung habe, aber nur tatenlos zu sein und immer depremierender zu werden, da man außer zeitarbeit und 20 std./woche an der kasse eh nichts bekommt möchte ich nicht.

Hartz IV, selbstständig, Selbstständigkeit

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