Nebengewerbe zu Hauptgewerbe Bestandsschutz?

1 Antwort

Die Gewerbeordnung kennt kein Hauptgewerbe und kein Nebengewerbe, sondern nur ein Gewerbe. Du meldest einfach nur ein Gewerbe an, fertig. Wieviel Zeit du für das Gewerbe investierst, ist dem Gewerbeamt egal, danach wird nicht gefragt.

Auch für die Kleinunternehmerregelung ist es egal, wieviel Stunden du investierst, hier geht es einzig und allein um den Umsatz in Jahr. Die Grenze von 17500 kannst du vielleicht auch schon erreichen, wenn du die Arbeit noch nebenbei machst, das ist unabhängig von der Arbeitszeit.

Bedeutung hat es lediglich für die Krankenversicherung. Wenn das Nebengewerbe einen gewissen Umfang überschreitet, muss man vielleicht zusätzliche Versicherungsbeiträge leisten.

Somit musst du also auch gar nichts umwandeln beim Gewerbeamt, wenn du später mal nur noch als Raumausstatter voll tätig sein wirst.