Bank lehnt Umwandlung in P-Konto ab was tun?

4 Antworten

Wenn deine Bank die Umwandlung deines Kontos in ein P-Konto ablehnt, gibt es verschiedene Schritte, die du unternehmen kannst:

  1. Schriftliche Mahnung: Schicke deiner Bank zunächst eine schriftliche Mahnung. Darin solltest du auf deinen Antrag zur Umwandlung in ein P-Konto und die gesetzliche Frist von vier Tagen hinweisen. Dies kann helfen, die Bank an ihre gesetzlichen Pflichten zu erinnern.
  2. Rechtsberatung suchen: Sollte die Bank weiterhin zögern, ist es ratsam, rechtlichen Rat bei einem Anwalt für Bankrecht oder Verbraucherschutz einzuholen. Dieser kann dich bezüglich deiner Rechte beraten und dir helfen, diese durchzusetzen.
  3. Beschwerde bei der BaFin: Eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kann ebenfalls eine Option sein, vor allem wenn die Bank sich weiterhin weigert, das Konto umzuwandeln.
  4. Ombudsmannverfahren: Viele Banken und Sparkassen sind Mitglied eines Ombudsmannverfahrens. Hier kannst du dich kostenfrei beschweren. Der Ombudsmann versucht dann, zwischen dir und der Bank zu vermitteln.
  5. Umwandlungsantrag erneut stellen: Manchmal kann es sinnvoll sein, den Antrag zur Umwandlung in ein P-Konto erneut und mit Nachdruck zu stellen.
  6. Einstweilige Verfügung: In einigen Fällen kann es notwendig sein, eine einstweilige Verfügung bei deinem zuständigen Amtsgericht zu erwirken, um die Bank zur Einrichtung des P-Kontos zu zwingen.
  7. Eröffnung eines neuen Kontos: Als letzte Möglichkeit kannst du ein neues Girokonto bei einer anderen Bank eröffnen und dieses in ein P-Konto umwandeln lassen.

Es ist wichtig, alle Schritte, die du unternimmst, genau zu dokumentieren, da dies im Falle eines Rechtsstreits von Bedeutung sein kann.

Banken sind gesetzlich verpflichtet, ein P-Konto anzubieten, und dürfen keine höheren Gebühren für ein P-Konto im Vergleich zu einem normalen Girokonto verlangen. Auch das Kündigen des Kontos aufgrund der Umwandlung in ein P-Konto ist nicht zulässig.

Zögere nicht, deine Rechte einzufordern und proaktiv vorzugehen. In vielen Fällen ist rechtlicher Beistand der Schlüssel zum Erfolg.

Ein P-Konto macht Arbeit, daher wird es nicht beim Kontomodell "kostenloses Gehaltskonto" angeboten.

Eine Bank wird bei diesen Dingen die Arbeit machen immer auf Abwehr schalten.

Du kannst versuchen es durchzusetzen, mit Ombudsman usw. Aber es könnte irgendwann eine Kündigung kommen.

Wenn es eine Bank mit Filialen ist,nehme deren Vorshlag an und mache es in Deiner Stadt in der Filiale.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium Ökonomie

Schriftlich / vorab per Mail und/oder den Kontaktbereich im Online-Banking auf den gesetzlichen Umwandlungsanspruch aus § 850k Abs. 1 S. 1 ZPO hinweisen, ebenso auf die 4-Geschäftstagefrist des § 850k Abs. 2 S 1 ZPO (sofern eine oder mehrere Kontopfändungen vorhanden sind) und mit Beschwerden bei Dr BaFin und dem Ombudsmann drohen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich arbeite bei einer Bank in der Rechtsabteilung
habe ich von der Bank die Rückmeldung bekommen das es technisch nicht möglich ist ein Online Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln.

Selbstverständlich ist das technisch möglich.

und dann in einer Filiale an meinem Wohnort ein neues Filialkonto eröffnen.

Ich halte das für eine Masche, mit der man versucht, dich zu einem deutlich teureren Kontomodell zu bekommen.

Was soll ich tun?

Auf die gesetzlichen Regelungen gemäß ZPO verweisen und auf der Umwandlung in ein P-Konto bestehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zertif. Pfändungsexperte, qual. Kreditsachbearbeiter
Andri123  20.09.2023, 20:42

Ist nur die Frage, wer da am längeren Hebel sitzt. Die Bank, die solche Kunden loswerden will, oder der Kunde, der nicht an seinen pfändungsfreien Betrag kommt.

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orgel  20.09.2023, 21:38
@Andri123

Das ist durchaus ein Problem, aber man könnte in so einem Fall ja schon fast so etwas wie Nötigung unterstellen.

Zur Not spielt man erstmal mit und ergreift dann anschließend entsprechende Schritte. Ich würde mir das von der Bank schriftlich geben lassen (was sie wahrscheinlich nicht tun wird) und darüber versuchen, den Druck zu erhöhen, so nach dem Motto „weil ich das durch meinen Anwalt oder die BaFin oder … prüfen lassen möchte, geben sie mir bitte schriftlich, dass ein Onlinekonto nicht in ein P-Konto umgewandelt werden kann“. Einen Zeugen kann man ja auch zum Gespräch mitnehmen. Vielleicht geht es dann ja doch ganz plötzlich.

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