Obdachlos werden wegen zu hohe Schulden?

4 Antworten

Ja, er kann 3 mal die Miete nicht zahlen, bekommt eine fristlose Kündigung udn fliegt nach Räumungsklage raus.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Wird die Miete nicht bezahlt, kann eine fristlose Kündigung auf nachfolgender gesetzlicher Grundlage erfolgen.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) besagt im § 543 zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund:

(1) Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
1. dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird,
2. der Mieter die Rechte des Vermieters dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass er die Mietsache durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet oder sie unbefugt einem Dritten überlässt oder
3. der Mieter
a) für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder
b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht.
[…]

Vor allem im § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB ist zu erkennen, dass eine fristlose Kündigung aufgrund von einem Mietrückstand nur unter ganz speziellen Voraussetzungen erfolgen kann.

Erst ab einer gewissen Summe der Mieten über einen bestimmten Zeitraum gilt dies als außerordentlich wichtiger Kündigungsgrund.

Klar. Warum sollte das nicht möglich sein?

Selbstverständlich riskiert man eine Wohnungskündigung ( siehe § 543 BGB ) , wenn man nicht fristgerecht seine Miete bezahlt.