Darlehensnehmer oder Mithafter?

1 Antwort

Der einzige Unterschied liegt in der Formulierung, ansonsten gibt es keinen. Beide haften gesamtschuldnerisch für das Darlehen. Die Formulierung mit dem "Mithafter" kommt häufiger bei den Fördermitteldarlehen (z.B. KfW) vor.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zertif. Pfändungsexperte, qual. Kreditsachbearbeiter