Wie lange dauert es bis sich jemand meldet bei einer Falschüberweisung?

3 Antworten

Ungerechtfertigte Bereicherung

Entdecken Sie eine Fehlbuchung auf Ihrem Konto, sollten Sie sich aber nicht zu früh freuen. Nach § 812 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sind Sie zur Herausgabe verpflichtet, wenn Sie etwas ohne rechtlichen Grund erlangt haben. Es nützt Ihnen auch nichts, das Geld schnell abzuheben und auszugeben. Theoretisch können Sie sich dann zwar auf eine sogenannte Entreicherung berufen – das Geld ist ja tatsächlich weg. Wussten Sie aber oder hätten Sie wissen müssen, dass Ihnen das Geld nicht zusteht, können Sie sich auf die Entreicherung nicht berufen.

Mein Name ist Hase …

Wenig nützt es Ihnen zu behaupten, Sie hätten die Fehlüberweisung gar nicht bemerkt. Gerade bei höheren Beträgen wird Ihnen ein Gericht kaum Glauben schenken. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle sind Sie sogar verpflichtet, Ihren Kontostand regelmäßig auf seine Richtigkeit zu überprüfen (Urteil vom 08.06.2005, Aktenzeichen: 3 U 11/05). Schauen Sie wochenlang nicht auf Ihre Kontoauszüge und übersehen Sie eine falsche Überweisung, kann die Bank unter Umständen sogar einen Schadensersatzanspruch geltend machen. Sie hätten dann nämlich Ihre Sorgfaltspflicht gegenüber Ihrer Bank verletzt.

Was tun bei Fehlüberweisung?

Entdecken Sie also einen unverhofften Geldsegen, sollten Sie sich mit Ihrer Bank in Verbindung setzen. Dort erfahren Sie, wie das Geld wieder zurücktransferiert werden kann. Oder Sie warten ab, ob Sie um Ihr Einverständnis für eine Rückbuchung gebeten werden. Eine konkrete Meldepflicht gibt es nämlich nicht. Das Geld sollten Sie solange unangetastet lassen. Bei kleineren Beträgen können Sie vielleicht sogar Glück haben. Die Verjährungsfrist für Rückforderungen beträgt nämlich drei Jahre. Meldet sich bis dahin niemand, dürfen Sie das Geld behalten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich aber auch schadensersatzpflichtig machen.https://www.ergo.de/de/rechtsportal/rechtsirrtum/fehlueberweisung-behalten

Ich würde das Geld separieren udn warten. Nach drei Jahren in denen sich keiner gemeldet hat noch bis zum darauf folgenden 31. 12. abwarten. Am dem 01. 01. wäre es m. E. Deins.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Habe da den Fall in Erinnerung, dass das Finanzamt einem Steuerpflichtigen versehentlich einen Betrag in 5-stelliger Höhe zu viel überwiesen hatte.

Nach 5 Jahren war das dann auch dem Finanzamt aufgefallen. Zu spät allerdings. Der Rückzahlanspruch war verjährt.

https://www.augsburger-allgemeine.de/wirtschaft/Rueckzahlung-Finanzamt-ueberweist-85-000-Euro-statt-400-Euro-id18371821.html

Außerhalb des öffentlichen Dienstes dürfte das allerdings im Normalfall etwas schneller gehen.