Meine Bank möchte von meie Eigentumswohnung den Mietvertrag seit jahren ist es vermietet bis jetzt nie so was verlangt warum und haben die des Recht?

6 Antworten

Im Rahmen einer Selbstauskunft werden Informationen von Bankkunden erhoben, die

  • persönliche Daten (Adresse, Familienstand, Ausweis wegen Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltstiteln)
  • Einkommen (Gehalt, Rente, Einkünfte aus Miete und Verpachtung, selbständige Tätigkeit)
  • Ausgaben (Lebenshaltung) und laufende Verpflichtungen (z.B. aus Darlehen oder Unterhaltszahlungen)
  • Vermögen (z.B. Immobilien, Wertpapierdepots)
  • schwebende Verfahren (z.B. Vollstreckungen, Mahnungsverfahren, Gerichtsverfahren)

umfassen. Damit wird Deine Kreditwürdigkeit in Bezug auf Sicherheiten und Leistungsfähigkeit bewertet. Parallel zur Selbstauskunft kann eine Bank auch Scoring-Agenturen (z.B. Schufa) anfragen. Ändert sich etwas an diesen Punkten, bist Du verpflichtet, die Bank zu unterrichten, die dann eine Neubewertung der Kreditwürdigkeit durchführt.

Die Selbstauskunft wird vor der Erteilung neuer Darlehen, bei der Veränderung von Darlehen (z.B. Ablauf einer Zinsbindung und Wandlung in ein variables Darlehen), sowie in bestehenden Engagements alle 10 Jahre angefordert. Auch die Erweiterung eines Dispositionsrahmens für ein Girokonto erfordert diese Vorgehensweise.

Oft haben Banken aus dem bestehenden Engagement bereits umfangreich plausible Informationen vorliegen, so dass die Selbstauskunft auf einzelne der oben genannten Punkte bzw. Nachweise dazu beschränkt werden kann.

Das solltest Du zunächst einmal überprüfen, was denn da in nächster Zukunft anstehen könnte.

Wenn zum Beispiel die Zinsfestschreibung endet steht für die Bank ja die Entscheidung an, ob die den Kredit weiter führen will und wenn ja, zu welchen Konditionen. Da spielt die Höhe der Einnahmen natürlich eine Rolle.

Da wir den Inhalt des Darlehensvertrags nun einmal nicht kennen können wir auch nicht wissen, ob die Bank sich die Vorlage solcher Dokumente eventuell sogar unabhängig vom Anlass vorbehalten hat.

Hast du vor die Wohnung zu beleien(Kredit aufnehmen) oder bist du mit Raten für die Wohnung in Verzug?

Ansonsten würde mir kein Grund einfallen, warum die Bank eine derartige Auskunft verlangen kann.

Es geht die Bank nichts an, was du mit deinem Eigentum machst, solange du mit der Bank im Reinen bist.

Sie wollen wissen ob sie im Fall eines Falles die Wohnung frei bekommen können.

Meine Bank möchte von meie Eigentumswohnung den Mietvertrag

mit welcher Begründung?

seit jahren ist es vermietet

die laufenden Mieterträge kann Deine Bank dem Verlauf eingehender Zahlungen auf Deinem Konto entnehmen.

Geht es jedoch um eine Anschlussfinanzierung, dann wirst Du wohl derlei Nachweise erbringen müssen.