Gebühren für Sparbuchauflösung wegen Sterbefall?

3 Antworten

die Sparkasse hat daraufhin 3% des Guthabens als Gebühr einbehalten! Darf das denn sein?

Hui, da haben sie (je nach Höhe des Guthabens) aber ordentlich zugelangt... Nein, eine Gebühr für die Kontoauflösung ist unzulässig. Das einzige was zulässig wäre. ist ein Honorar für eine Nachlassberatung, die Nachlassabwicklung an sich (Umschreibung von Verträgen usw.) darf ebenfalls nichts kosten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zertif. Pfändungsexperte, qual. Kreditsachbearbeiter

3%? Sportlich. Verlange es zurück, notfalls mit Androhung rechtlicher Schritte, da, wie ein anderer User schreibt, das Vorgehen illegal ist.