WG-Mitbewohner hat Gemeinschaftskonto “gestohlen”. Zurecht?

Wofür wurde monatlich ein Betrag auf das Konto einbezahlt? Was genau war der Zweck? Gibt es da eine (schriftliche) oder sonstige Vereinbarung?

Schriftlich haben wir nichts festgehalten, außer unser beider Namen im Mietvertrag.
genutzt wurde das Geld für Miete, Internet und Rücklagen

3 Antworten

Wenn der andere Sachen gekauft hat, ohne Dein Einverständnis, dann kann er von Dir nicht verlangen, dass Du diese Sachen übernimmst oder abkaufst.

Eine andere Situation wäre es, wenn er zwar Dinge gekauft hat, die ihr beide dann gemeinschaftlich genutzt habt und Du sozusagen stillschweigend Dein nachträgliches Einverständnis für die gemeinschaftliche Anschaffung gegeben hättest. Dann würden Dir die Sachen zur Hälfte gehören. Aber auch hier wäre es so, dass er nicht verlangen könnte, dass Du ihm seine Hälfte am gemeinschaftlichen Eigentum abkaufen müsstest.

Er kann damit auch nicht mit dem Geld aufrechnen, das ihr beide auf dem Konto angespart habt. Er muss Dir Rechenschaft abgeben über die Höhe des Guthabens, und davon muss er Dir die Hälfte auszahlen.

Du wirst um einen Gang zum Amtsgericht nicht herum kommen.

Ihr habt eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) und die ist durch den Auszug desMB aufgelöst, bzw. in Auflösung.

Die normale Absicht ist aus dem bisherigen Verhalten (Beide zahlen ein, Miete, Internet usw. werden ausgezahlt) abzulesen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Wenn dann zum Halben Preis, denn die andere Hälfte hast du ja schon bezahlt bei Anschaffung über das Gemeinschaftskonto.

Zudem nur Zeitwert, allerdings macht das bei Möbeln nicht viel aus, weil Möbel mit 10-20 Jahre abgeschrieben werden.

Warum liegt auf diesem Konto soviel Geld? So ein Gemeinschaftskonto sollte man nir insofern Decken wie auch Ausgaben auflaufen.

Wenn du nachweisen kannst, das du auf doeses Geld Hausgeld überwiesen hast, dann hast du auch das Recht den Überbetrag von ihm zurück zu fordern. Allerdings auf dem Privatweg, nicht über die Bank, die hat damit nichts zu tun.

Auf welcher rechtlichen Grundlage kann ich das Geld einfordern?

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@IchBins124

Naja, er hat Geld von dir bekommen und braucht eine rechtliche Grundlage dafür. Sonst kannst du nach 812BGB die Herausgabe fordern. Für Miete und Nebenkosten gab es da unzweifelhaft ja einen Anspruch. für den Rest wird es dann schwammig und schwierig. Bei den gemeinsamen Anschaffungen wird er aber nicht damit durch kommen drei Jahre später den Kaufpreis anzusetzen. Schließlich hat er drei Jahre lang die Güter zur Hälfte genutzt.

Ich würde erstmal privat mahnen und auf den 812 BGB verweisen. Du kannst die komplette Summe die dir deiner Meinung nach von dem Konto - das ja zu 100% ihm gehört - zusteht. Wenn er sich juristisch dagegen zur Wehr setzt, kann das ganze aufgrund der schlechten Beweislage eurer Absprachen eher kompliziert werden.

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