Eintragung einer Grundschuld für die Mutter
Ich bin gerade dabei mir eine Immobilie zu kaufen, wozu meine Mutter mir einen Teil ihres Ersparten gegeben hat (etwa ein Viertel des Kaufpreises). Nun möchte sie, dass ich über diesen Betrag für sie eine Grundschuld beim Notar eintragen lasse. Dazu habe ich zwei Fragen: 1. Was bedeutet das für mich, wenn meiner Mutter etwas passieren sollte? Geht diese Grundschuld dann auf jemand anderen (Geschwister?) über oder erlischt sie? Und 2. macht diese Eintragung überhaupt Sinn? Könnte man dem Wunsch meiner Mutter (nämlich dass meinem Vater nichts zustehen soll, sofern mir etwas passieren sollte) überhaupt gerecht werden?? Vielen Dank für eine Antwort!
1 Antwort

Wenn Deine Mutter die Eintragung einer Grundschuld möchte, gehe ich davon aus, dass das Geld nicht geschenkt sein soll. Alles andere hat keinen Sinn. Steht hinter der Grundschuld kein Darlehen, können aus der Grundschuld keine Rechte abgeleitet werden. Die Grundschuld dient ja nur als Sicherung, falls geliehenes Geld einmal nicht zurückgezahlt werden kann, weil sich dann der Gläubiger aus dem Grundstück bedienen kann. Ist nämlich das Geld geschenkt, kann mit der Grundschuld absolut nichts angefangen werden. Sollte Deine Mutter sterben, können die Erben nur dann Geld von Dir verlangen, wenn sie einen Rückzahlungsanspruch gegen Dich haben. Haben sie diesen Anspruch nicht, hilft auch die Grundschuld nichts. Richtig ist, dass die Rechte aus der Grundschuld an die Erben übergehen, aber ist die Grundschuld nicht valutiert, gibts auch nichts zurückzufordern. Wenn also nichts zurückgezahlt werden soll, macht die Eintragung keinen Sinn. Dem Wunsch Deiner Mutter, dass dem Vater nichts zustehen sloll, kannst Du nur im Wege eines Testamentes regeln, also dadurch, dass Du z.B. Deiner Mutter wieder den Teil gesondert vererbst, den Du von ihr bekommen hast und dem Vater nichts gibst.