Eintragung einer Grundschuld für die Mutter

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Wenn Deine Mutter die Eintragung einer Grundschuld möchte, gehe ich davon aus, dass das Geld nicht geschenkt sein soll. Alles andere hat keinen Sinn. Steht hinter der Grundschuld kein Darlehen, können aus der Grundschuld keine Rechte abgeleitet werden. Die Grundschuld dient ja nur als Sicherung, falls geliehenes Geld einmal nicht zurückgezahlt werden kann, weil sich dann der Gläubiger aus dem Grundstück bedienen kann. Ist nämlich das Geld geschenkt, kann mit der Grundschuld absolut nichts angefangen werden. Sollte Deine Mutter sterben, können die Erben nur dann Geld von Dir verlangen, wenn sie einen Rückzahlungsanspruch gegen Dich haben. Haben sie diesen Anspruch nicht, hilft auch die Grundschuld nichts. Richtig ist, dass die Rechte aus der Grundschuld an die Erben übergehen, aber ist die Grundschuld nicht valutiert, gibts auch nichts zurückzufordern. Wenn also nichts zurückgezahlt werden soll, macht die Eintragung keinen Sinn. Dem Wunsch Deiner Mutter, dass dem Vater nichts zustehen sloll, kannst Du nur im Wege eines Testamentes regeln, also dadurch, dass Du z.B. Deiner Mutter wieder den Teil gesondert vererbst, den Du von ihr bekommen hast und dem Vater nichts gibst.