Ein Sohn hat im Übergabevertrag alles gekriegt, können die anderen Kinder (auch Erben) noch was tun?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wie schon von @Mandrake und@qtbasket erwähnt, ist die Verjährungsfrist für Pflichtteilsansprüche 3 Jahre. beginnend mit dem Zeitpunkt, dass man Erbe ist.

  • Kinder wissen, dass sie Erbe sind, denn das wird als allgemein bekannt vorausgesetzt.

  • Wenn also der Vater vor dem 20. 11. 2007 verstorben ist, können die nur noch einen Haken darunter machen. Sonst gibt es noch die chance am Montag etwas zu tun.

  • stellt sich die Frage, warum denen das erst heute einfällt.

  • Die Geschäftsübergabe, weil im 10 jahreszeitraum vor dem Tod, würde auch noch in die Pflichtteilsregelung hineinfallen.

  • Haus in 2005 natürlich, aber wie kommt es dazu "Kinder wußten von der hausübergabe ncihts..." OK, nciht beim Vertrag, aber es muss doch nach dem Tode des Vaters herausgekommen sein.

  • Eventuell noch eine ganz kleine Chance. Wenn sie solange ncihts unternommen haben, wurde sie eventuell in irgendeiner Form getäuscht? Es st doch nciht normal, dass man absolut nichts unternimmt, oder zumindest mal rückfragt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Na die Nichterben wollten eigentlich keinen Streit anfangen, aber es wurmt eben, aber nun ists wohl verjährt. Danke.

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