ein haus, zwei besitzer...einer stirbt und hinterlässt ein minderjähriges kind.... was passiert nun?

2 Antworten

Wie schon der Gold-Fragant vorher beantwortet hat sind verschiedene Grundlagen zu klären. Sofern hiefür keine rechtlichen Grundlagen vorhanden sind kann mann vielleicht mindestens den Geldfluss zu dem Freund nachverfolgen der das Haus bewohnt.-Kontoauszüge-

Daraus resultiert, daß ein Erbe, wahrscheinlich der Sohn, Erbe der Forderung geworden ist und Rückzahlung verlangen kann. Bedingungen können dann ausgehandelt werden.

Die andere Frage ist, was aus dem Sachverhalt nicht hervorgeht ob der Freund eine Forderung bzw. Darlehen anerkennt und bereit ist die rechtlichen Grundlagen auch nach dem Tod seines Freundes zu schaffen.

Es stellen sich hier ein paar Fragen:

  • Wer steht im Grundbuch als Eigentümer?

  • Wer ist Schuldner für etwaige Darlehen?

  • Was hat der überlebende Freund an Leistungen bisher erbracht bzw. welche Verpflichtungen hat er übernommen?

Damit kann beurteilt werden, welche Eigentums- bzw. Darlehensverhältnisse bestehen.

Verstirbt einer der Hauskäufer, so erbt das Kind, auch wenn es minderjährig ist. "Sorgeberechtigte Mutter" hört sich nach Scheidung an, d.h. es ist dann wohl das Kind Alleinerbe dessen, was der Verstorbene hinterlassen hat (siehe oben). Das betrifft insbesondere auch Darlehen. Die Mutter ist als Geschiedene Ehefrau außen vor, sie könnte jedoch entweder ihrem Kind das Geld für das Abbezahlen des Darlehens schenken oder ihrem Kind per Privatdarlehen leihen - Rückzahlung nach Volljährigkeit. Zunächst mal würden in bestehenden Darlehen die Rechtsnachfolger eintreten.

Generell ist das Problem natürlich mit Hausteilen... ein Haus kann man - wenn es nicht separate Wohnungen hat - schlecht einfach teilen.