darf man mit vollmacht fuers konto eine eigene karte beantragen

2 Antworten

Dass sie eine Karte für das Konto "haben" kann steht außer Frage. Beantragen kann sie die Karte aber nur, wenn das tatsächlich vom Wortlaut der Vollmacht abgedeckt ist, was ich doch stark bezweifele.

Die Frage mit den Geschenken läßt mich aufhorchen. Es besteht doch hoffentlich nicht die Absicht, das Konto leer zu räumen und sich selber zu beschenken. Das könnte nicht nur den Unmut der Oma inklusive Enterbung nach sich ziehen, sondern auch eine Sache für den Staatsanwalt werden. Untreue ist da der Tatbestand. Als Entlastung würde da nur der ausdrückliche und am besten schriftlich dokumentierte Wille der Oma taugen, so etwas hinnehmen zu wollen.

Unterstellt, die Kontoinhaberin lebt, darf eine Bevollmächtige mit Kontovollmacht für und mit Zustimmung der Kontoinhaberin über das Konto verfügen. Demach auch Abhebungen oder Verfügungen für Geschenkle im Sinne der Oma vornehmen. Das der nun nicht vorlag, wäre erst einmal zu beweisen :-O

Das bedingt sogar eine eigene Zweitkarte der Verfügungsberechtigten; mit der Karte der Inhaberin dürfte sie garnicht verfügen.

Angenommen, über das Konto der verstorbenen Oma wäre der Erbfall eingetreten und dein Vater wäre tatsächlich Erbe des Nachlasses, dürfte er die lebzeitig erteilte Kontovollmacht widerrufen. Sofern danach vorgenommenen Geschenke nicht wg. Vermächtnis oder Versprechen der Erblasserin gemacht wurden, wären sie dem Nachlass wieder hinzuzurechnen.

G imager761