Erbe ausschlagen und doch persoenliche Gegenstaende retten?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das kann problematisch werden,wenn du nicht darlegen bzw.beweisen kannst,daß es dein Eigentum ist. Ansonsten kommt es natürlich auch auf das persönliche Familienverhältnis an (im konkreten Falle). http://www.123recht.net/forumtopic.asp?topicid=64668&ccheck=1

Wenn die Erinnerungsstücke wirklich nur Erinnerungsstücke sind, dann ist das OK.

Wenn es aber ein teures Schmuckstück, oder eine wertvolle Uhr ist, wird esschwierig.

Oder anders ausgedrückt, sobald man es anders zu Geld machen kann, als auf dem Flohmarkt, wird es ein Problem.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.