Schwester als Alleinerben einsetzen
Hallo,
ich hätte da mal eine Frage bezüglich des Testaments. Ich würde meine Schwester gerne als Alleinerben einsetzen, unsere Eltern leben aber noch und hätten somit einen Pflichtanteil. Sollte ich diesen im Testament erwähnen?
Mir wäre es eigentlich lieber wenn es nur meine Schwester bekommen würde! Wenn ich den Pflichtanteil nicht erwähne, geht das dann automatisch nur an meine Schwester. Und müssten meine Eltern diesen Pflichtanteil gerichtlich dann einfordern oder wie geht das ganze dann von statten?
Vielen Dank im vorraus,
Violetta
1 Antwort
Setzte in deinem Testament deine Schwester als Alleinerbin ein, ohne auf mögliche Pflichtteilsberechtigte einzugehen. Die Pflichtteilsberechtigten haben drei Jahre nach dem Erbfall Zeit, ihre Pflichtteilsansprüche geltend zu machen. Der Pflichtteilsanspruch ist ein schuldrechtlicher Anspruch auf Zahlung einer Geldsumme gegen die Erbin; die Berechtigten haben die Rechtsposition von Nachlassgläubigern. Was geschieht, wenn du über deinen gesamten Nachlass per Testament verfügt hast, deine Schwester aber mit Wirkung auf den Erbfall wegfällt, z. B. durch Tod vor dir oder durch Ausschlagung? Hast du an einen Ersatzerben gedacht? Das Thema der anfallenden Steuern wurde ja bereits behandelt.