Schwester als Alleinerben einsetzen

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Setzte in deinem Testament deine Schwester als Alleinerbin ein, ohne auf mögliche Pflichtteilsberechtigte einzugehen. Die Pflichtteilsberechtigten haben drei Jahre nach dem Erbfall Zeit, ihre Pflichtteilsansprüche geltend zu machen. Der Pflichtteilsanspruch ist ein schuldrechtlicher Anspruch auf Zahlung einer Geldsumme gegen die Erbin; die Berechtigten haben die Rechtsposition von Nachlassgläubigern. Was geschieht, wenn du über deinen gesamten Nachlass per Testament verfügt hast, deine Schwester aber mit Wirkung auf den Erbfall wegfällt, z. B. durch Tod vor dir oder durch Ausschlagung? Hast du an einen Ersatzerben gedacht? Das Thema der anfallenden Steuern wurde ja bereits behandelt.