Auto geschenkt bekommen anmelder verstorben
Guten Tag,
meine frage wäre wenn ich von meinem opa ein auto geschenkt bekommen habe vor 1 jahr. Dieses ist auch weiterhin auf ihn angemeldet aber ich besitze den fahrzeugbrief wodrin auch noch er eingetragen ist. jetzt ist er verstorben und ich möchte gerne wissen ob das auto in die erbmasse fällt denn das erbe wird ausgeschlagen ? Denn ich kann nur den besitz des Fahrzeugbriefes, wo ich noch nicht eingetragen bin und durch zeugenaussagen nachweisen das ich es geschenkt bekommen habe.
Leider bin ich nicht im besitz eines schenkungsvertrags oder änliches schriftliches.
Kann ich das auto behalten oder gehört es zur erbmasse und was würde auf mich zukommen ?
2 Antworten
was ich vergessen habe ich bin in diesem fall der allein erbe da vorher berechtigte erben das erbe ausgeschlagen haben.
Ein Erbe wird in der Regel nur ausgeschlagen, wenn die Schulden größer sind als die Erbmasse. Dann gibt es also irgendwelche Gläubiger, die im Nachlasskonkurs noch auf eine Quote hoffen. Im Konkurs werden alle Vermögenwerte liquidiert, dazu gehört auch Opas Auto, wenn Du die Schenkung nicht durch eine Urkunde nachweisen kannst. Wenn nicht bist Du den Gläubigern zum Ersatz des Schadens verpflichtet, wenn Du das Auto zu Schrott fährst oder durch dessen Nutzung im Wert minderst.